Krankengeld Übertarifliche Zulage?
Hallo Ich mal wieder . Nun ist meine Mann erkrankt und bekommt Krankengeld. Heute haben wir den Bescheid bekommen und konnten nicht glauben was da berechnet wurde . Wir sind am hin und her rechnen kommen aber nicht auf den Betrag von 46,65 Euro. Können uns nur erklären das das Krankengeld ohne Übertarifliche Zulage berechnet wurde . Wie sieht es da aus wird Krankengeld nur mit den normalen Stundenlohn berechnet ? Danke schon mal im Vorraus
4 Antworten
Die Krankenkasse fragt doch beim AG ab, was an Grundlohn und Zulagen anfällt, danach wird dann auch das Krankengeld berechnet.
Also solltest du am Montag gleich die KK anrufen und nachfragen. Wenn der AG den Fehler gemacht hat, kann er das auch korrigieren.
Im Zweifel Akteneinsicht beantragen.
Über das Wochenende wird sowieso nichts entschieden und geklärt, also wirst du bis Montag warten müssen, bis du mit der KK telefonieren kannst.
Das Krankengeld wird aus dem üblichen Verdienst ermittelt, wie auch immer dieser sich zusammensetzt. Es gibt durchaus Grenzen für die Berechnung der Zulagen, im Detail kann ich dir dazu nichts sagen. Dauerhaft gezahlte Zulagen werden nach meinem Wissensstand berücksichtigt, fiktiv anfallende jedoch nicht.
Ja Zulagen kommen nicht mit in die Krankengeld Berechnung, nur das Grundgehalt
Das Krankengeld ist niedriger als der Verdienst.
Natürlich wird das Krankengeld nur nach dem normalen stundensatz berechnet.
Zulagen gibt es ja nur für real erbrachte Leistungen und nicht für ALLE Stunden .., da dein Mann aber KEINE Sonderschichten gemacht hat, bekommt er auch keine (anteilig) als Krankengeld
Logisch, oder?
Nein ist mir nicht logisch er bekommt die übertarifliche Zuzahlung da auch im Krankheitfall zu seinem Stundenlohn
Dann musst du bei der Krankenkasse nachfragen - DIE können dir das genau erklären
denn für mich ist das nicht logisch
Wenn der Arbeitgeber übertariflich etwas leistet, heisst das nicht das für mich nicht, das die Krankenkasse das auch machen muss!
@ Vampire321:
Selbstverständlich berechnet sich das Krankengeld nach allen Verdienstbestandteilen, von denen Versicherungsbeiträge (an die Krankenkasse) abgeführt werden, dazu gehören dann selbstverständlich auch Zulagen, wenn diese Zulagen im maßgeblichen letzten Abrechnungszeitraum vor Beginn der Krankengeldzahlung berücksichtigt sind.
Deine Aussage "Zulagen gibt es ja nur für real erbrachte Leistungen" ist unter dieser Voraussetzung falsch bezüglich des Krankengeldes, aber auch sowieso bei der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (das gilt für Nachzulagen, Schichtzulagen usw., nicht aber z.B. für Schmutzzulagen).
Für denn Arbeitgeber gilt bei der Lohnfortzahlung die Verpflichtung zur Zahlung dessen, was der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung erhalten hätte - gehören dazu auch Überstunden, Zulagen usw., dann eben auch die: Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Und DAS ist logisch!
Wie ich schon sagte, das wird sich sicherlich alles bei der Krankenkasse klären lassen...
Selbstverständlich - ändert aber nichts an der irrigen Aussage!
Danke schon mal . Verstehe ich das dann richtig das ihm die übertarifliche Zulage berechnet werden muss? Er bekommt sie ja nicht erst seid einem Monat sondern schon 5 Jahre.