Kosten für Architektenleitung und Bauaufsicht
Für die Komplettsanierung (Wasser, Elektrik, Dämmung, Heizung,...) und den Dachausbau eines alten Gebäudes (derzeit 110 m2/Bungalow) wurden Umbaukosten von 130.000€ veranschlagt. Für Planung, Umstzung und Bauaufsicht wurde uns von einem Architekten ein Pauschalangebot über 20.000€ gemacht. Sind diese Kosten angemessen?
6 Antworten
Hallo, kommt mir etwas hoch vor.Architekten unterbieten sich aber gegenseitig, je nach Auftragslage. Die HOAI bildet die Grundlage, wird aber oftmals unterschritten. Allerdings macht eine Sanierung oft mehr Arbeit als ein Neubau, dafür werden Zuschläge eingerechnet. Würde mir verschiedene Angebote einholen, aber auch darauf achten, was der Architekt an ähnlichen Bauvorhaben erfolgreich abgewickelt hat. Würde mir die Objekte nennen oder zeigen lassen und ggf.mit den Eigentümern reden, wie zufrieden sie waren.Auch der Bauherrnschutzbund könnte vorsorgliche Hilfestellung geben. Für eine Sanierung braucht es einen erfahrenen Architekten, der auch etwas von Sanierungen, Bauleitung , Ausschreibung versteht.Denn gerade bei einer Sanierung braucht es Vertrauen zwischen den Vertragspartnern.
Hallo Moewe90768,
leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten, da ich Dich ausschließlich über die Möglichkeiten einer Baufinanzierung beraten kann.
Wie bereits geschrieben, empfehle auch ich Dir einen Blick in die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) zu werfen. Diese regelt die Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen Architektur.
Alternativ kannst Du Dich in diesem Fall auch an die Verbraucherzentrale wenden oder ein Alternativangebot einholen.
Ein Tipp noch für die Finanzierung: Bitte Deinen Architekten einen Puffer für Unvorhergesehenes einzuplanen. Damit bist Du finanziell auf der sicheren Seite. Wenn Du die Mittel über eine Bank oder die KfW finanzierst, bieten viele Banken einen Puffer an, den Du kostenfrei stornieren kannst.
Alles Gute bei Deinem Vorhaben.
Viele Grüße,
Mathias Breitkopf, Interhyp AG
Die bereits in anderen Antworten genannte HOAI kennt neun sog. Leistungsphasen, die jeweils einen Teilbereich der Gesamtleistung des Architekten beschreiben. Die in der Frage genannten Begriffe Planung, Umsetzung und Bauaufsicht entsprechen nicht den Leistungsphasen der HOAI.
Bevor die Angemessenheit der genannten Honorarsumme beurteilt werden kann, sollte unbedingt geprüft bzw. mit dem Architekten besprochen werden, welche Leistungsphasen der HOAI tatsächlich darin enthalten sind.
Ein pauschales Honorarangebot ist bei der genannten Bausumme eigentlich unüblich. Ist geprüft worden, ob der Anbieter tatsächlich Architekt ist? Leider kommt es gelegentlich vor, dass sich Bauingenieure, Techniker oder sogar Handwerker, die Leistungen der Planung oder Bauleitung erbringen, "Architekt" nennen oder von Dritten so bezeichnet werden. Als Bauherr sollte man dies genau prüfen, da die genannten Personen meist weder über die erforderliche Fachkenntnis noch über die für Architekten gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
Also sogar das volle Programm (1-9). Betreuung und Dokumentation hattest Du gar nicht erwähnt. Da sind die 20.000 € schon absolut i.O. Immerhin haftet der Architekt ja auch 5 Jahre für seine Arbeit und für Personenschäden sogar 30 Jahre. Ich kenne Architekten, die haben für 108.000 € Bausumme 42.000 € Honorar berechnet. Natürlich tun 20.000 € weh, gerade weil man diese Leistung nicht anfassen kann, aber der Architekt trägt die Verantwortung für alles, was passiert. Das kostet nunmal auch Geld.
Deine Antwort ist gut. Du darfst aber kein Fachwissen voraussetzen. Mit Planung, Umsetzung und Bauaufsicht meint er LPH 1 - 8. Bei der Umbausumme sind 20.000 € eigentlich ein Schnapper. Wenn er da noch drüber nachdenkt, ist er selbst Schuld.
Architekten sind gesetzlich verpflichtet nach HOAI (Honorar Ordnung für Architekten und Ingenieure) abzurechnen. Sie dürfen ihre Leistung nicht verschenken ! Das sich manche Architekten gegenseitig unterbieten, ist eigentlich gesetzwidrig und macht den Archis nur unnötig das Leben schwer. Dein Angebot ist ein Geschenk ! Eine Abrechnung nach HOAI würde deutlich anders aussehen.
Das ist in der HOAI geregelt, die gesetzlich vorgeschrieben ist (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Dort ist für jede Leistung ein bestimmter Prozentsatz der Baukosten vorgeschrieben.
Zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, welche hier so schnell geantwortet haben. Ich möchte bemerken, daß die Begriffe in meiner Frage meine eigenen Formulierungen darstellten. Das Angebot des Architekten listete die hier erwähnten Leistungsphasen 1-9 mit den entsprechenden Prozentzahlen auf. Es ist mir auch vollkommen klar, daß das Angebot den gesetzlichen Bestimmungen gem. HOAI entspricht. Trotzdem hat mich die Summe überrascht. Nun ja, bin halt Laie und hatte noch nichts mit Architekten zu tun. Es fällt mir aber immer noch schwer, bei 20 000 €, welche ich zahlen muß, von einem Geschenk zu sprechen - ohne in Abrede zu stellen, daß die Dienstleistung das Honorar womöglich tatsächlich wert ist. Nochmals ein Danke an Alle! Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen!