Korrekte Zitation von Songtexten
Moin!
Ich möchte im Internet eine Interpretation zu einem Songtext veröffentlichen. Dazu würde ich selbstverständlich unverändert in Anführungszeichen zunächst vier Zeilen aus dem Songtext aufschreiben und anschließend einen großen Absatz als Kommentar hinzufügen. Meines Wissens ist es somit ja kein Bruch des Urheberrechts. Allerdings muss ich die Quelle angeben. Angenommen ich nehme "Stehengeblieben" von "Echt". Auf der CD steht: (C) + (P): Moter Music, Hamburg/Laughing Horse Music Moter Music, a Universal Music Company
Offensichtlich ist Universel hier der Rechteinhaber, würde (C) 2001 Universal reichen?
Lieben Gruß und einen lieben Dank!
4 Antworten
§ 63 Quellenangabe UrhG
(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.
(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51 und 52a ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.
(3) Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat.
Nein, das wäre keine ordentliche Quellenangabe, sondern lediglich der Verweis auf den Rechteinhaber. Du solltest den Namen der CD, der Band, des Texters, der Plattenfirma sowie Jahr und Ort der Veröffentlichung nennen. Siehe dazu www.webwort.de/pro/richtigzitieren.pdf
Ja ich denke das reicht aus! :)
Zitation ?!?!?
zitieren heißt das Verb was du meinst!
Das wort benutzt kein Mensch!
crocky, das stimmt. Ich hätte es folgendermaßen geschrieben: "Korrektes Zitieren von Songtexten"
Ich meine aber das Substantiv, crocky. ;-)
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Zitation