Filmzitate in Musik verwenden?

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Fabio653 fragt:

Man hört ja öfter, dass durch "Pitchen" der Tonspur die Urheberrechte entfallen aber stimmt das?

Das Gegenteil ist der Fall. Eine Verbreitung nach einem Pitchen verstößt gleich doppelt gegen das Urheberrecht:

Aber es gibt PC-Programme, die sind zu dämlich, gepitchte Werke zu erkennen, obwohl sie das Original-Werk in ihrer Datenbank haben. Daher stammt der Tipp krimineller Kräfte, ein fremdes geschütztes Werk der Musik besser mit veränderter Geschwindigkeit ins Internet zu stellen.

Zulässig kann die Verwendung fremder geschützter Werke aber sein unter diesen Umständen:

  1. UrhG § 24 Freie Benutzung
  2. UrhG § 51 Zitate

Zu Nr. 1 lese man Was ist eine freie Benutzung?

Zu Nr. 2 gibt es viel Stoff im Internet. Dies ist eher für Fotografien von Belang, aber auch generell hilfreich: Was ist ein großes Kleinzitat?

Klar wird auch daraus, dass eine rein ornamentale Verwendung eines Ausschnitts eines fremden Werkes nicht den Kriterien von UrhG § 51 Zitate entspricht:

Zitate, die nur der Illustration oder Ausschmückung dienen, sind keine Zitate im Sinne des UrhG.

In solchen Fällen hülfe höchstens Nr. 1: Das fremde Werk dient lediglich als Anregung für dein eigenes Werk => Beispiel: Du verhohnepiepelst die Form und / oder die Aussage des Originalfilms in deinem Film. BTW: Bei einer Parodie wäre dem Nachahmer die größte Freiheit der Nachahmung gewährt (wenn auch keine unendliche, wie einige Urteile belegen, etwa die gegen Asterix-Parodien).

Gruß aus Berlin, Gerd