Filmzitate in Musik verwenden?
Hallo zusammen,
ich bin gerade an einem neuen Musikprojekt, bei welchem ich gerne kurze Ausschnitte aus Filmen einfügen wollen würde (zusätzlich mit Filter bearbeitet).
Die Frage ist jetzt, kann ich das so veröffentlichen oder muss ich das erst mit dem Herausgeber besprechen?
Man hört ja öfter, dass durch "Pitchen" der Tonspur die Urheberrechte entfallen aber stimmt das?
Schonmal danke im Voraus ;D
1 Antwort
Fabio653 fragt:
Man hört ja öfter, dass durch "Pitchen" der Tonspur die Urheberrechte entfallen aber stimmt das?
Das Gegenteil ist der Fall. Eine Verbreitung nach einem Pitchen verstößt gleich doppelt gegen das Urheberrecht:
- UrhG § 15 Allgemeines
- UrhG § 14 Entstellung des Werkes
- Ach, und dann noch gegen UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Aber es gibt PC-Programme, die sind zu dämlich, gepitchte Werke zu erkennen, obwohl sie das Original-Werk in ihrer Datenbank haben. Daher stammt der Tipp krimineller Kräfte, ein fremdes geschütztes Werk der Musik besser mit veränderter Geschwindigkeit ins Internet zu stellen.
Zulässig kann die Verwendung fremder geschützter Werke aber sein unter diesen Umständen:
- UrhG § 24 Freie Benutzung
- UrhG § 51 Zitate
Zu Nr. 1 lese man Was ist eine freie Benutzung?
Zu Nr. 2 gibt es viel Stoff im Internet. Dies ist eher für Fotografien von Belang, aber auch generell hilfreich: Was ist ein großes Kleinzitat?
Klar wird auch daraus, dass eine rein ornamentale Verwendung eines Ausschnitts eines fremden Werkes nicht den Kriterien von UrhG § 51 Zitate entspricht:
Zitate, die nur der Illustration oder Ausschmückung dienen, sind keine Zitate im Sinne des UrhG.
In solchen Fällen hülfe höchstens Nr. 1: Das fremde Werk dient lediglich als Anregung für dein eigenes Werk => Beispiel: Du verhohnepiepelst die Form und / oder die Aussage des Originalfilms in deinem Film. BTW: Bei einer Parodie wäre dem Nachahmer die größte Freiheit der Nachahmung gewährt (wenn auch keine unendliche, wie einige Urteile belegen, etwa die gegen Asterix-Parodien).
Gruß aus Berlin, Gerd
Eine Benutzung eines fremden geschützten Werkes "als Atmosphärenschaffung" wäre ja wie ein Ornament, eine "Illustration oder Ausschmückung", wäre also nicht gedeckt durch das Zitatrecht.
Will man aber mit einem solchen Zitat "eine bestimmte assoziative Wirkung erzielen", könnte dies in engen Grenzen zulässig sein, so wie hier am Beispiel von Musikzitaten recht gut erläutert: Lexikon Musikrech - Zitat.
Nur wäre es hier kein Musikzitat als Zitat aus einem Werk der Musik in einem anderen Werk der Musik, sondern ein Geräusch-Zitat aus einem Filmwerk in einem Werk der Musik. Da dies selten vorkommt, finde ich auch keine Quellen dazu - also muss man wohl hilfsweise analog zu Urteilen über Musikzitate greifen ;-).
Soweit zum Zitat-Recht. Aber falls eine Freie Benutzung vorliegt, muss man sich gar nicht an die engen Grenzen des Zitatrechts halten - dann kann man frei schalten und walten. Ob dies der Fall ist, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht, siehe etwa den langen Streit zwischen Brecht-Erben und denen von Heiner Müller.
In meinen Augen spricht hier viel für dein Vorhaben, aber der Fall "Kraftwerk gegen Pelham" war wohl auch nicht so einfach.
Dritterseits kann man aber auch prüfen, ob eine im Original möglicherweise unbearbeitete Tonspur mit Geräuschen überhaupt geschützt ist als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, da Absatz 2 etwa betont:
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Also um das etwas spezieller auf meinen Fall zu beziehen, es geht dabei um eine Tonspur welche in ein Lied eingespielt wird, sozusagen als Atmosphärenschaffung. Dabei geht es garnicht um einen Text, sondern um ein sehr makaberes Lachen, welches aber für Kenner wahrscheinlich klar ein zu ordnen ist.
Also da dies sich in keiner Weise auf den eigentlichen Film bezieht und rein eine Untermalung meines Eigenwerks ist, darf ich es auf diese Weise nutzen oder habe ich das jetzt doch falsch verstanden?