Kontrollieren Meldestellen Scheinwohnungen?
Der Vater eines guten Freundes arbeitet beim Meldeamt und versicherte mir, dass(vermutliche) Scheinwohnungen nicht kontrolliert werden. Trotzdem habe ich mal in Foren gelesen, dass einfach mal die Polizei bei Leuten klingeln und Prüfen ob diese darin wohnen.
Ist so ein Verhalten möglich und hat jemand mal von einem derartigen Fall mitbekommen??
3 Antworten
Scheinwohnungen? Was soll das sein?
Den Begriff Scheinadresse kenne ich. Das ist wenn sich jemand unter einer Anschrift anmeldet aber nicht tatsächlich dort wohnt.
Seit November 2015 gibt es aber die Wohnungsgeberbestätigung. Ohne die kann man sich nicht mehr beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Wer eine solche Bestätigung "zum Schein" ausstellt, ohne das der meldepflichtige Bürger tatsächlich eingezogen ist, muß mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Das EMA wird sicher nicht jede Wohnungsgeberbestätigung auf Richtigkeit prüfen. Aber bei Verdacht das da was nicht stimmen könnte wird es sicher nach haken.
Aber nicht durch die Polizei, denn eine Straftat liegt ja nicht vor.
Bei dem Verdacht das etwas nicht stimmen könnte wird sich das EMA zuerst mit der Person die als Wohnungsgeber in der Bescheinigung steht in Verbindung setzen.
Sollte Wohnungsgeber nicht = Eigentümer sein, mit dem Eigentümer. Denn der Wohnungsgeber muß, wenn er nicht Eigentümer ist, Angaben dazu machen.
Hat der Wohnungsgeber, der nicht Eigentümer ist, keine oder falsche Angaben gemacht, kann es ungemütlich für ihn werden.
Er muß mit einem Bußgeld rechnen und mit Ärger von Seiten des Eigentümers. Ist der sein Vermieter im E-Fall mit der Kündigung des Mietvertrages.
Das sich das EMA in einer Großstadt Gedanken darüber macht ob das alles seine Richtigkeit hat ist eher unwahrscheinlich, aber nicht ganz ausgeschlossen.
Bei mir auf dem Land, wo Jeder Jeden kennt und man beim EMA fast auswendig weiß wem welche Immobilie gehört, würde so ein Schwindel mit Sicherheit schnell raus kommen.
Doch, das wird gemacht. Wenn man den Eindruck hat, dass die Leute, die sich angemeldet haben, nicht darin wohnen (und den bekommt man schnell, wenn z.B. nie Post angenommen wird und nie jemand anzutreffen ist, wenn beispielsweise der Gerichtsvollzieher oder der Schornsteinfeger vor der Tür stehen), wird zunächst der Eigentümer oder die Hausverwaltung angeschrieben. Die äußern sich dann in aller Regel schon.
Ich meinte nötig kst
Ab und zu ist eine Kontrolle trotzdem nötig, aber die Wohnungsgebermeldung hat die Situation schon sehr verbessert.
Wie sollte sich eine solche Kontrolle gestalten?
Man kann auch in einer möblierten Wohnung leben, ohne dass sich irgendwelche "persönlichen" Dinge wie Papiere oder Vergleichbares in dieser Wohnung befinden.
Also ist da Wasser wahres dran. Es gibt doch auch ne Art Wohnungsgeberbestätigung seit 2015/2016 kann es sein dass nach der Regelung eine Kontrolle nichtmehr möglich ist?