Kondome zerstechen strafbar?

9 Antworten

Ja, da kannst du mal sehen das für deine Ex-Freundin die Trennung wohl doch nicht so einfach war. Naja, nichts desto Trotz liegt hier höchsten eine "Sachbeschädigung" vor. Die Folgen die daraus entstehen hätte können, wird sie nicht bestraft. Wie denn auch?! ;-)

Aber an deiner Stelle (wenn du dir da echt sicher bist) würde ich jeden Kontakt zu ihr abbrechen. Weil, wenn sie schon so mies zu dir ist, wer weiß was sie noch so in schilde führt. Ich hoffe es wird kein "Rosenkrieg".

Ob man es beweisen kann, ist eine andere Frage. In deinem Fall ists nur Sachbeschädigung. Da die Sache fast keinen Wert hat, würde kein Verfahren eröffnet werden.

Zu drinem Gedankenspiel: Hättest du HIV, hätte sie sich strafbar gemacht. Da sie ja deine Partnerin war hätte sie ja eissen müssen, dass du HIV hast. Dann wäre es vorsätzliche schwere Körperverletzung, falls du deine neue Partnerin infiziert hättest. Hattet ihr Sex, du hast sie aber nicht angesteckt, dann wäre es versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung. Wusste deine Expartnerin nichts von deiner Erkrankung, kommt je nach Umstände fahrlässige Körperverletzung in Frage.

zum Schadenersatz/Genugtuung: Deine Expartnerin müsste zivilrechtlich für HIV Ansteckungen etc aufkommen.

bestadviser  06.12.2014, 03:09

strafrechtliche Ergänzung: strafbar würde sie sich immer mittelbar machen. Also vorsätzliche schwere Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft (da sie die neue Partnerin ja nicht selbst ansteckt, dies aber durch dein Unwissen bezweckt).

Ja es ist Strafbar aber kann dir nicht die genaue Bezeichnung nennen aber es hätte gutes Bußgeld geben können z.B. Schadensersatz und Schmerzensgeld

catweasel66  06.12.2014, 02:37

schmerzensgeld für wen? für das kondom weil es gepiekst wurde? ich werf mich weg....

SweetGirl1976  06.12.2014, 02:50
@catweasel66

Unwissender.... Ja der Name passt LOL Schadensersatz? Schmerzensgeld? Wofür? Für ein Loch im Kondom? Hahaha Das Loch kann auch theoretisch in der Fabrik rein gekommen sein! Versuch mal nachzuweisen das es die Ex war! Praktisch unmöglich! Und Schmerzensgeld und Schadensersatz?? WOFÜR??? Ist doch gar nichts passier!

Georg63  06.12.2014, 02:26

Was meinst du mit Schadenersatz? 18 Jahre Alimente? ;)

Allenfalls Sachbeschädigung, da man sich vor dem Gebrauch eines Kondoms vergewissert, dass es nicht von einem Scherzkeks beschädigt wurde, was du ja auch richtig gemacht hast. Da es jedoch, wie du schreibst, ein Geschenk war, geht in diesem Fall in meinen Augen selbst die Sachbeschädigung nicht durch. Sie kann mit geschenkten Sachen machen, was sie will, und hätte die dir nicht zurückgeben müssen

Nö ist nicht strafbar. Solange das Kondom nicht reißt beim Sex würdest du dich auch nicht infizieren! Wärst du eine Frau würde es anders aussehen! Denn würdest du als Frau durch die mutwillig zerstochenen Kondome ungewollt schwanger wäre das eine Körperverletzung!