Kommt man ins Gefängnis, wenn man jemanden versehentlich umbringt?
Angenommen man stolpert auf dem Bahnsteig über seine geöffneten Schnursenkel und schubst jemanden vor eine heranfahrende Bahn.
5 Antworten
Alle Antworten darauf wären spekulativ. Bei jedem Tötungsdelikt werden umfangreiche Ermittlungen angestellt und deren Ergebnis wird von der Staatsanwaltschaft entweder durch Einstellung, oder durch Anklageerhebung gewürdigt.
Das kommt vermutlich auf die genauen Umstände, deine Vorgeschichte und so weiter an. Das wäre wenn ich mich nicht irre fahrlässige Tötung und da kann es theoretisch Haftstrafen bis 5 Jahre aber auch Geldstrafen geben.
Die Möglichkeit hierfür besteht. Es ist aber durchaus möglich, dass keine Schuld vorliegt und dementsprechend auch keine Strafe folgt. Das kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Grundsätzlich ist es natürlich möglich das eine Fahrlässigkeit vorliegt, nicht jede Fahrlässigkeit wirkt auch qualifizierend für die fahrlässige Tötung.
In deinem Beispielsfall wird man davon ausgehen müssen, dass es ein tragischer Unfall ist, der keine Strafe zur folge hat. Gerade diese Vorfälle werden dann sehr oft instrumentalisiert um neue Strafgesetze zu fordern. Es gibt immer Situationen die durch eine Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod eines Menschen führen.
Das ist ein Unfall. Also nein.
Und nein, es ist keine Fahrlässige Tötung, weil man ja nicht ständig nach unten gucken kann, ob die Schuhe zu sind...
Gab neulich den Fall eines Polizeischülers der einen Kollegen erschossen hat, weil sich ein Schuss gelöst hat, weil er offenbar verpennt hatte, dass noch eine Patrone rin war...Shit happens...
Habe ich auch gerade nachgelesen, war wohl ein schlechtes Beispiel. Aber einem bei einem offenen Schnürsenkel Schuld zu zusprechen, halte ich doch ein bisschen für übertrieben. Weil wie schon geschrieben, man kann von niemandem erwrten, dass er regelmäßig kontrollilert ob seine Schuhe zu sind.
Fahrlässige Tötung 3-5 Jahren
Was hat das denn mit Fahrlässigkeit zu tun, wenn man stolpert. Jeder ist mal gestolpert und keiner macht das mit Absicht.
Na ja der Knackpunkt bei der fahrlässigen Tötung ist natürlich die fehlende Absicht. Ob ein fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vorliegt bestimmt der konkrete Vorfall.
Also unter Fahrlässigkeit verstehe ich, dass man bewusst fahrlässig ist. Z.B. wenn man auf dem Bahnsteig rumtanzt oder betrunken hin und her taumelt. Aber ein ungklückliches Stolpern einer nüchternen Person, der sowas normalerweise nicht passiert, sehe ich nicht als fahrlässig an...
Fahrlässigkeit ist die objektive sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es eine objektive soegfaltspflichtverletzung ist, dass man die Schuhe aufgelassen hat, halte ich die objektive voraussehbarkeit der von dir geschilderten Verkettung der Ereignisse für nicht gegeben. Danach wäre auch die fahrlässige Tötung nicht erfüllt und es würde sich um einen (strafrechtlich) folgenlosen Unfall handeln.
Du hast so gar keine Ahnung wovon du redest, oder? Was soll das bitte mit Unterlassen zu tun haben?
Fahrlässige Taten können auch durch ein pflichtwidriges Unterlassen eines Garanten möglich sein. Oder wo/was genau ist mein Fehler?
Du hast so gar keine Ahnung wovon du redest, oder?
Also gar keine würde ich ausschließen. Das ich aber Fehler mache ist durchaus im Bereich des möglichen.
Genau so etwas wäre aber ein gutes Beispiel für eine strafbare fahrlässige Tötung, da ein nicht ordentliches Kontrollieren beim oder nach dem Entladen der Waffe als Fahrlässigkeit angesehen werden kann. Und der Fall von dem du redest, ist ja gerade eine Woche her, steht also noch gar nicht fest was da passiert, rechtlich gesehen