Könnte ich Strafe bekommen wenn ich ein gekauftes Programm verkaufe?

4 Antworten

Strafbar machst du dich damit definitiv nicht.

aber streng genommen dir das Programm nicht, du hast lediglich einen Lizenzvertrag zur Nutzung der Software abgeschlossen. In diesem Lizenzvertrag kann ein Weiterverkauf ausgeschlossen sein. Dies ist aber insbesondere ggü Verbrauchern rechtlich nicht so einfach möglich. Nach der Rechtsprechung des BGH und des EuGH ist ein der Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen zwar grundsätzlich erlaubt, unterliegt jedoch strengen rechtlichen Anforderungen. Deteils findest du zb hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-gebrauchter-software-lizenzen.html#abschnitt_6

du musst insbesondere das Programm bei dir dauerhaft löschen und etwaige Sicherheitskopien vernichten. Ansonsten könntest du dich ggf dem Rechteinhaber Schadenersatzpflichtig machen und es gibt ggf teure Abmahnungen von deren Anwälten

Das möchten gerne die Herausgeber des Programms, was aber natürlich nicht funktioniert. Du hast es gekauft und damit auch das Recht es weiter zu verkaufen.

Da gab es vor Jahren mal irgendwie eine gerichtliche Entscheidung darüber.

EUGH Entscheidung aus 2016:

Wer Software kauft, darf sie auch weiterverkaufen, wenn er sie nicht mehr verwendet. Das gilt nicht nur für Software auf CD oder DVD, sondern auch für Downloads und die damit verbundene Lizenz.

Anders liegt der Fall aber, wenn nur noch die Sicherungskopie eines Datenträgers vorhanden ist

https://irights.info/webschau/eugh-weiterverkauf-software-sicherungskopie/28038

Mit der Rechnung usw. bist du m.E. auf der sicheren Seite.

Chlorinoo 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 19:17

Alles klar danke sehr

Strafbar machst du dich eh nicht, aber es ist noch viel besser.

Du könntest dich schadensersatzpflichtig machen.

Das müsste irgendwo dann stehen, wenn sie den Weiterverkauf untersagen.