könnte der Betriebsarzt auch sagen das du für den Beruf nicht geeignet bist?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Untersuchungsergebnis wird verkürzt dargestellt und dem möglichen Arbeitgeber mitgeteilt in Form; geeigent, bedingt geeignet,  nicht geeignet.

Es ist aber eine Schweigeplichtentbindungeerklärung notwendig, damit der Betriebsarzt überhaupt dem AG etwas mitteilen darf.

In den wenigsten Fällen kommen schlechte Untersuchungsergebnisse überraschend.

Gibt es in seltenen Fällen bei Vorliegen ernster bzw. chronischer Erkrankungen die zu vielen Dienstausfällen führen bzw. die bestehenden Erkrankungen durch die Arbeit verschlimmern.

Ich musste 1996 meine Büroausbildung damals nach einem Jahr wegen zu vielen Fehlzeiten beenden und damals wieder zur Betriebsärztin, die damals bei mir eine CED vermutete und mich dann extra noch zu einem "Vertrauensarzt" schickte (wo es dann gar nicht gut für mich lief).

Später habe ich dann meine Ausbildung in der Pflege gemacht und musste von der Betriebsärztin dann auch noch zu weiteren Untersuchungen (Gastroenterologie, Hautklinik und Chirurgie), ehe ich dann die Ausbildung machen durfte (allerdings wurden bei mir dann verkürzte Untersuchungsintervalle bei der Betriebsärztin festgelegt).

Da dürfte äußerst selten vorkommen. Ein Mensch, der ein schweres Beinleiden hat, wird man wohl kaum guten Gewissens den ganzen Tag an ein Fließband stellen.

Bei diesen Untersuchungen wird in der Regel der Blutdruck gemessen,man wird abgehört,  evtl. noch EKG gemacht und die Augen und evtl. das Hörvermögen werden untersucht, das hängt ganz vom Arbeitsgebiet ab. lg Lilo

Wenn du z.B. Rückenprobleme hast und schwere Arbeiten verrichten musst, oder wenn du eine Allergie hast und in deinem Beruf mit den Allergenen in Berührung kommst......

Wenn die medizinischen Vorraussetzungen für den jeweiligen Beruf nicht gegeben sind.