Könnte das Jobcenter Pfandflaschen theoretisch anrechnen?
Eine zugegebenermaßen abwegige Frage, aber dennoch eine, die lösbar sein sollte: Ist es möglich, dass Pfandflaschen vom Jobcenter (oder Sozialamt) als Vermögen angerechnet werden? Also, z.B. angenommen, jemand beantragt Hartz IV, und der Außendienst macht einen "Hausbesuch" (diese anmaßende und freiheitsberaubende Maßnahme soll ja mittlerweile des öfteren erfolgen), wühlt alle Schränke durch, geht in alle Zimmer, und findet irgendwo in der Wohnung oder dem Haus eine größere Ablagerung von Pfandflaschen, sagen wir mal, mindestens mehrere hundert. Jetzt wird das natürlich irgendwie ausgerechnet, gezählt, oder zumindest geschätzt. Also z.B. ca. 400 Platik-Pfandflaschen im Wert von je 0,25 €. Das wären ja 100€. Wenn derjenige, der Hartz IV beantragt hat, das Schonvermögen so gut wie ausgereizt hat, würden diese Pfandflaschen dann offiziell das Schonvermögen überschreiten? Oder zumindest zum Schonvermögen addiert werden? Also, wenn er 2500 € hatte, dann hat er jetzt offiziell 2600 €?
Ein etwas anderer, gewöhnlicherer und realistischer Fall: Es kommt ja des öfteren vor, dass etliche arme Menschen, inbes. Bezieher von Hartz IV oder Grundsicherung, in Innenstädten und an anderen Orten Pfandflaschen auflesen, sofern sie welche finden, die niemand mehr braucht, und diese dann in Supermärkten abgeben, um Pfandbons zu erhalten, die man an der Kasse einlösen kann. Falls das Jobcenter dies erfährt, könnte es die gesammelten Pfandflaschen als Einkommen anrechnen, und wenn ja, wie?
10 Antworten
Frage 1 kann ich nicht zu 100% beantworten (und spekulieren will ich nicht)
Frage 2 ist m.E. so zu behandeln wie Einkommen aus "Bettelei". Das darf grds. als Einkommen angerechnet werden. Manche Kommunen sehen aber davon ab (v.a. die sog. Optionskommunen), aufgrund des Aufschreies in der Öffentlichkeit, der in diesen Fällen immer wieder vorkommt, wenn sie publik werden.
Weitergehend:
https://www.heise.de/tp/features/Arbeitslosengeld-II-und-die-Bettelarbeit-3899867.html?seite=all
Bei Frage weiß man aber nicht, inwiefern und wie hoch man das anrechnen, da wir ja Gott sei Dank noch nicht in einem totalen Überwachungsstaat leben, kann man ja nicht wissen, wie viele Pfandflaschen derjenige tatsächlich gesammelt hat und wie viel diese wert sind.
Pfandflaschen sind meines Erachtens nach kein Vermögen.
Das Jobcenter kann hier verlangen, dass die Flaschen eingelöst werden, und der Erlös wird entsprechend angerechnet. Das ist, im Gegensatz zu den sonstigen Beträgen und Sachen, die zum Schonvermögen zählen, problemlos möglich.
Genau so gilt Pfandflaschensammeln als Einkunft, überschreitet der den armseligen Freibetrag, den man als Hartzer dazu verdienen darf, wird, zumindest theoretisch, das ALG 2 gekürzt. Wen nes keinen Beleg gibt, und du beim Sammeln erwischt wirst, wird eine Pauschale angesetzt.
Zumindest ist das bei DEM Betroffene so:
https://www.sozialleistungen.info/forum/thread/2788-geld-vom-pfandflaschen-sammeln-anrechnen/
Nein, es wird nicht angerechnet. Da es kein Vermögen ist, weil der Leistungsbezieher mit dem Kauf der Flaschen Pfandgeld bezahlt hat und dieses einfach nur zurück bekommt. Also kein Einkommen.
Genau so gilt Pfandflaschensammeln als Einkunft, überschreitet der den armseligen Freibetrag, den man als Hartzer dazu verdienen darf, wird, zumindest theoretisch, das ALG 2 gekürzt. Wen nes keinen Beleg gibt, und du beim Sammeln erwischt wirst, wird eine Pauschale angesetzt.
Das ist der größte Unsinn! Glaub nicht alles was du liest! Weiterhin wäre es verboten so zu handeln, seitens des Jobcenters!
Nein, weil du ja durch den Kauf der Flaschen schon das Pfandgeld gezahlt hast und das bekommst du dann ja zurück - also einfach eine Umwandlung von Vermögen. Alles andere ist falsch!
Ach so, ich dachte, es sind deine eigenen. Muss ja niemand wissen, dass die gesammelt wurden
Es geht nicht um mich, das ist nur ein theoretisches Fallbeispiel. Es ging um den Fall, was wäre, wenn das Jobcenter von den Flaschensammlungen erfahren würde.
Das wären beim ALG-II anrechenbare Einnahmen - zudem wäre es auch grundsätzlich eine steuerpflichtig.
Sammeln von Pfandflaschen (BFH (Bundesfinanzhof), 06.06.1973 - I R 203/71, BStBl II 1973, 727) - das wären sonstige Einkünften i. S. des § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz).
Steuerlich wäre das aber bei einem ALG-Empfänger unbeachtlich.
Der von anderen Kommentatoren angesprochene 100 €-Freibetrag gilt nur bei einer Tätigkeit als Arbeitnehmer.
Wenn das Sammeln nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht geschieht, dann wäre es im Grunde eine gewerbliche Tätigkeit.
Grundsätzlich dürften die Einnahmen aber im Rahmen der Bagatellgrenze zu prüfen sein, wenn das Sammeln nur gelegentlich erfolgt:
Bei einem Leistungsbezieher bleiben, unbeachtet der Einnahmen aus Arbeitseinkommen bzw. aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit, generell Einnhamen in Höhe von 10 € im Monat anrechnungsfrei.
Darüber hinausgehende Einnahmen sind anzurechnen - sollte man tatsächlich über diese Grenze kommen, kann man, da die Einnahmen ja auch stark variieren, mit dem Jobcenter eine Pauschalanrechnung vereinbaren (analog zu den Einnahmen aus dem Betteln).
Hast du dafür eine Quelle, für diese Rechtsauffassung?
"Grundsätzlich dürften die Einnahmen aber im Rahmen der Bagatellgrenze zu prüfen sein, wenn das Sammeln nur gelegentlich erfolgt:"
Korrektur:
Grundsätzlich dürften die Einnahmen aber im Rahmen der Bagatellgrenze zu prüfen sein, da sie nicht den im Gesetz typisierten Einnahmearten zuzuordnen sind.
Pfandflaschen zu Hause aufbewahren - Vermögen
In der Tat ist es so, daß auch Gegenstände oder Forderungen Vermögen darstellen können; geschützt bleiben angemessene Haushaltsgegenstände; beim Hausrat muss es sich um Gegenstände handeln, die zur Haushaltsführung und zum Wohnen notwendig oder zumindest üblich sind. Bei der „Angemessenheit“ ist jedoch vom Lebensstil während des Bezuges von ALG-II auszugehen, nicht vom Lebensstandard vor dem Leistungsbezug.
Zum üblichen Hausrat gehören nicht unbedingt hunderte von Pfandflaschen - hier wäre, sofern das Schonvermögen überschritten würde, tatsächlich eine Verwertung gefordert werden - die Verwertung ist in diesem Fall auch ohne Probleme möglich.
Das Pfand stellt im Grunde eine Forderung an ein unbestimmtes Einzelhandelsgeschäft dar - diese Forderung müsste auch realisiert werden indem die Flaschen zur Pfandeinlösung abgegeben werden.
Unangemeldeten Besuch muss man nicht reinlassen. Wenn man ihn reinlässt, hat er nichts zu durchwühlen, sondern darf lediglich mit einen kurzen Blick checken, ob es unangemeldete Mitbewohner gibt. Das wars auch schon.
Wer ein relevantes Einkommen erwirtschaftet - egal womit - muss das dem JC melden. Wer Flasschengeld meldet, bekommt eine Leistungskürzung wegen Dummheit.
Aber, wenn man die nicht reinlässt, bekommt man auch kein Hartz IV bewilligt.
Und schau dir mal diesen Fall an, dass wir kein "besuch", das war eine regelrechte Hausdurchsuchung: https://www.youtube.com/watch?v=8BwVVOddYGk
Das ist nachgestellt und gesetzwidrig. Sicher dürfen die schaun, ob man eine Waschmaschine hat, wenn man Geld für eine neue beantragt - aber auch nur dann. Wenn man mit seiner Standardleistung haushält, kommt man so klar und bekommt keinen Besuch.
Die Frau wollte keine Waschmaschine, sondern hat berechtigter weise einen Antrag auf Geburtserstausstattung gestellt.
Hab den Beitrag nur überflogen und was von gesetzwidrig gehört.
Und deine Aussage ist eben falsch - Hartz4 bekommt man trotzdem bewilligt - es geht hier um Zusatzleistungen - ich wollte dazu nur ein weiteres Beispiel bringen.
Es gab aber auch schon Fälle, wo Leute vom JC Besuch bekamen, die "nur" Hart IV beantragt hatten. Aber auch für die Zusatzleistungen ist ja das Jobcenter zuständig, und auch hier sind die Bedingungen nicht anders.
Gesetzwidrig ist eh das meiste, was Jobcenter verzapfen.
Die sind frech, aber man muss sich nicht alles gefallen lassen. Hab das als Untermieter eines Leistungsempfänger erlebt - die wollten mein Zimmer sehen und sie durften nicht rein. Haben gemecket, sind gegangen und nicht wiedergekommen. Keine Sanktionen.
Also, das ist ja wirklich die Höhe! Jetzt wollen die sogar schon Zimmer von Nicht-Leistungsbeziehern sehen?! Vielleicht dachten, ihr wärt eine Bedarfsgemeinschaft?
Ja sicher - das wird ja nach einem Jahr regelmäßig unterstellt.
Wird es?
Ich fragte ja, ob es Vermögen wäre.
Die gesammelten Flaschen hatten ja ursprünglich einen anderen Besitzer.