Können Pfändungen wirklich ohne Vollstreckungsbescheid erfolgen?
Es geht um eine strittige Forderung und mir hat jemand erzählt dass es mit Pfändungen irgenwie vereinfacht wurde und es keinen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid mehr bedarf. Ist das etwa richtig? Aber dann könnte ja eigentlich theoretisch jeder kommen und irgendwas wegpfänden wass ihm eigentlich gar nicht zusteht. Kann mir da jemand mehr zu sagen oder hat mir da jemand was vom Pferd erzählt?
5 Antworten
Hallo! Kenne ähnliche Scherereien. Ohne Bescheid ist meines Wissens nach nichts pfändbar.
Du hast schon richtig erkannt, dass die Aussage Schwachsinn ist. Ein zivilrechtlicher Anspruch muss gerichtlich tituliert werden, bevor man wegen ihm die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
pfänden darf nur ein gerichtlich beauftrager . also gepfändet wird nur mit einem titel, diesen gibts nur wenn ein gericht die forderung anerkannt hat.
forderungen stellen kann jeder, pfänden aber nicht^^
Ohne Titel kann nicht gepfändet werden.Das Finanzamt und Krankenkassen brauchen es allerdings nicht,die dürfen Pfänden.
Solange kein Vollstreckungsbescheid erfolgt ist, darf im Zuge des gerichtlichen Mahnverfahrens auch nicht gepfändet werden, da ja gegen diesen Vollstreckungsbescheid noch Einspruch eingelegt werden könnte...