Können mich meine Eltern mit 20 rausschmeissen?
Können mich meine Eltern mit 20 Jahren rausschmeißen. Wenn ja wie läuft das ganze ab, also wem müssen die bescheid sagen das die mich rausschmeißen wollen? Muss ich mir selber ne Wohnung suchen? Kriege ich dann Wohngeld oder so von meinen Eltern?
21 Antworten
Sofern du selbsterhaltungsfähig bist - sprich - dein eigenes Geld verdienst und kein Azubi mehr bist bzw. schon irgendwann gearbeitet hast - bist du für dich selbst zuständig. Ansonsten müssen deine Eltern noch für dich aufkommen.
Einfach von heute auf morgen rauswerfen geht allerdings auch schlecht - zumindest nicht, wenn man es rechtlich sieht. Du solltest Zeit haben, die was suchen zu können. Die Frage ist, ob sich der rechtliche Weg lohnt oder alles noch schlimmer macht.
Ok tut leid - das war österr. Recht. Wie immer froh nicht in D zu wohnen.
Bis 25 müsstest du eigentlich, wenn du dir nicht eine eigene Wohnung leisten kannst und nicht weiter weg wohnen musst wegen Arbeit oder sonst was, bei deinen Eltern unterkommen.
Es kann natürlich vorkommen, dass es so viel Streit Zuhause gibt, dass es für beide Parteien nicht möglich ist weiterhin unter einem Dach zu wohnen. Dann sollte man zum Jugendamt gehen und denen Bescheid geben, die prüfen das alles (Stellungnahmen und sowas sind dann erforderlich) und dann wird, abhängig von deinem Einkommen, bestimmt, ob du Geld dazu bekommst.
Wie viel und ob von deinen Eltern von vom Amt ist davon abhgänig, wie viel deine Eltern verdienen.
Können mich meine Eltern mit 20 Jahren rausschmeißen.
Ja, prinzipiell schon.
Kriege ich dann Wohngeld oder so von meinen Eltern?
Wenn Du Dich in einer Ausbildung befindest, z. B. studierst, dann sind Deine Eltern in der Regel unterhaltspflichtig, im Gegensatz zur landläufigen Meinung übrigens auch dann, wenn Du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben solltest. Das Studium muss in diesem Fall aber in einem fachlichen Zusammenhang zu Deiner Berufsausbildung stehen.
Die Rechtsprechung bejaht in der Regel einen weiteren Unterhaltsanspruch in den so genannten "Abitur-Lehre-Studium"-Fällen. Es handelt sich dabei um den häufigen Ausbildungsgang eines Kindes, das erst Abitur macht, dann eine Lehre und anschließend studiert. Obwohl eigentlich ja bereits eine Berufsausbildung beendet ist, bejaht der BGH in diesen Fällen einen weiteren Unterhaltsanspruch, wenn das Studium in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Lehre steht und zeitlich kurz nach der Lehre aufgenommen wird. Deshalb besteht z.B. ein Unterhaltsanspruch, wenn das Kind nach dem Abitur zunächst eine Banklehre macht und dann z.B. Betriebswirtschaft studiert.
Der Unterhaltsanspruch bleibt während Bachelor- und Masterstudium bestehen. Im Promotionsstudium hast Du in der Regel keinen Unterhaltsanspruch mehr, allerdings bekommt man als Promotionsstudent ja in der Regel auch Gehalt von der Uni oder Forschungseinrichtung, bei der man die Promotionsarbeit schreibt.
Deine Eltern können dich seit deinem 18. Geburtstag vor die Tür setzen. - Denn seit diesem Tag bist du in erster Linie selbst verantwortlich für dich und deinen eigenen Lebensunterhalt.....
Kriege ich dann Wohngeld oder so von meinen Eltern?
Unterstützen müssten sie dich dann nur noch, wenn du
- entweder deine reguläre Schulzeit noch nicht beendet hast
- oder dich in einer Ausbildung befindest, bei der du kein oder nur sehr wenig Einkommen erzielst...,
sonst nicht.... -, denn wenn das nicht zutrifft, könntest/ müsstest du arbeiten gehen, um dir deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Wenn ja wie läuft das ganze ab, also wem müssen die bescheid sagen das die mich rausschmeißen wollen?
Sie müssen dir lediglich Bescheid geben, dass sie dich nicht mehr bei sich wohnen lassen. Fairerweise sollten sie dir eine Frist für den Auszug setzen, müssten es aber nicht...
Muss ich mir selber ne Wohnung suchen?
Selbstverständlich, wer sollte das denn sonst für dich tun....
Deine Eltern sind ab dem 18. Lj. nicht mehr für dich unterhaltspflichtig, es sei denn, du besuchst noc heine Schule und studierst.
Sie können dich jederzeit rauswerfen. Du bist erwachsen und bist selber für dich verantwortlich. Du musst dir eine Wohnung suchen und die auch selbst bezahlen. Du musst arbeiten, damit du dir dein Leben finanzieren kannst.
Die Eltern müssen nur für ihn aufkommen, wenn er sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet und sie leistungsfähig sind.