Knuddels Sperre und Strafverfolgung

4 Antworten

Wenn Du "billigend in Kauf" genommen hast (heißt: Es war Dir egal), daß Deine ChatpartnerInnen noch nicht 14 Jahre alt waren, dann hast Du Dich ggf. wegen Sexuellen Mißbrauchs von Kindern strafbar gemacht. Dazu mußt Du nicht derjenige sein, "der angefangen" hat. Es reicht hier schon aus, daß Du mitgemacht hast. http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Da Du noch jugendlich bist, gelten die Strafmaße des StGB nicht. Du wirst hier mit mehr oder weniger vielen Sozialstunden (irgendwas zwischen 10 und 100) rechnen müssen, die du als Strafe abarbeiten mußt. Dabei kommt es natürlich tatsächlich auch darauf an, was man so in den Logs nachlesen kann. Und Knuddels speichert alles mit, was mit Minderjährigen geschrieben wird.

Hallo,

Ich kann mir nicht im entferntesten vorstellen das es zu einer Anzeige bzw. bei dem von dir geschilderten Fall zu einer Strafrechtlichen Verfolgung kommt.

Das Internet ist zwar kein Rechtsfreier Raum,dennoch sind unsere Staatsanwaltschaften jetzt schon überlastet das eine Ermittlung des Besitzers des Internetanschlusses und die strafrechtliche Ermittlung das eigentliche Vergehen um ein ein weites übersteigen würde.

Somit würde ich an deiner Stelle aus der Sache für die Zukunft lernen und abwarten.

Wtfwasgehtab 
Beitragsersteller
 26.08.2012, 15:44

Danke, mein Problem is jetz nur, auch wenn ichs mir nich vorstellen kann, dass ich übelst Schiss habe dass ich wirklich irgendwie strafrechtlich verfolgt werde, ich geh zwar nich davon aus, da jeden Tag da kranke Spasten rumlaufen die es ernst meinen aber wie gesagt, kann da wirklich was kommen?

Tecarts  27.08.2012, 13:13
@Wtfwasgehtab

Ja auch wenn es unwahrscheinlich ist,aber es kann natürlich etwas kommen da ein Straftatbestand vorliegt.

Strafrechtlich gesehen läge allenfalls ein Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Absatz 4 Nr. 4 StGB vor. Da keine Sexuellen Handlungen folgten würde wie beschrieben nur der Absatz 4 in Betracht kommen,sodass es im besonderen durch das bei dir noch wirkende Jugendstrafrecht zu einer Einstellungen des Verfahrens oder mit viel Pech zu 10-20 Sozialstunden kommen würde.

Kommen wir jetzt zur Problematik: Da die Straftat im Internet erfolge wird als erstes immer der Anschlussinhaber ermittelt und als Verdächtigter geführt. Das bedeutet gemäß dem Fall das du dieses nicht bist, in deinem Fall das einer deiner Eltern angeschrieben und beschuldigt wird.

Dieses wird um einiges unangenehmer sein als die folgende Ermittlungen die als Kavaliersdelikt auf Jugendlichen Leichtsinn hinauslaufen werden.

Also mir ist fast das gleiche passiert nur das ich mich als 15 jähriges mädchen ausgegeben habe. Ein paar wochen später kam ein brief in dem stand das ich zum gericht kommen muss um alles zu klären. aber ich bin nicht zum gericht gekommen und musste dann eine strafe von 2400€ zahlen. es kamen immer mehr briefe dann bin ich zum gericht gegangen und musste dort. eine strafe von 6800€ zahlen. dann war alles vorbei.

Wtfwasgehtab 
Beitragsersteller
 26.08.2012, 15:43

verarschen kannst du dich selber so blöd bin ich nicht ^^

So Doof können nur 17jährige sein.Es gibt Dinge von denen man die Finger lassen solte.

Wtfwasgehtab 
Beitragsersteller
 26.08.2012, 15:50

das hilft mir nicht ^^