Ist es strafbar etwas mit ins Kino zu schmuggeln?
Kann man strafrechtlich verfolgt werden weil man Snacks und Getränke ins Kino schmuggelt?
11 Antworten
Der Kinobetreiber will natürlich selbst die Snacks und Getränke verkaufen.
Aber strafbar ist das selbstverständlich nicht.
Das Personal kann aber vom Hausrecht Gebrauch machen, und dich raus werfen, wenn das so in der Hausordnung steht.
Nein, es ist keine Straftat, aber in der Regel ein Verstoß gegen die Hausordnung bzw. gegen die AGB des Betreibers. Die mögliche "Höchststrafe" wäre ein Hausverbot und ein Ausschluss vom Film.
Hallo,
strafbar, im Sinne des Strafrechts, ist das nicht. Aber der Kinobetreiber hat das Hausrecht und kann dir das untersagen und dich auch ggf. des Kinos verweisen. Hausordnung und AGB sind dabei eben zu beachten.
In meinem kleinen Lieblingskino z.B. muss man nichts "schmuggeln", es wird nur in Form einer Spendendose um Korkgeld gebeten.
Das finde ich ja super.....
Also ich hab das schon ein paar Mal gemacht.
Allerdings wurde danach eine Weile lang von den Mitarbeitern in den Taschen kontrolliert beim Eingang. Wenn man was dabei hatte, musste man es in einen Schrank legen und man bekam es erst nach dem Film zurück.
Aber eine Anzeige oder so was gab es dafür nicht.
Strafrechtlich nicht.
Aber der Kinobesitzer kann dir Hausverbot erteilen, wenn du dich nicht an sein Verbot hältst