kann man für einfachen ladendiebstahl ins gefängnis kommen...

5 Antworten

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar

Bei einer Ersttäterschaft ist es unwahrscheinlich.

o.O Haben wir da etwa ein Dieb? O.o

§ 242 StGB: Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

75justice75  21.08.2013, 07:09

So einfach ist das.
Bei Jugendlichen fällt die Strafe jedoch etwas niedriger aus, da im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.

Hat dir jemand bestätigt dass du Kleptomane bist oder ist das der Versuch eine Ausrede zu finden? Du hast gestohlen, und musst jetzt mit den Konsequenzen leben. Wie die in deinem Fall aussehen wirst du früh genug erfahren.

imtosexyfor 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 11:38

süüüss dein mitgefühl, aber nein meine liebe es geht hier um wissen nicht um persönliche schuld...

sojosa  20.08.2013, 16:52
@imtosexyfor

Mitgefühl??? Wo siehst du das denn? Und wenns nur um Wissen geht, weißt du ja jetzt bescheid.

imtosexyfor 
Beitragsersteller
 23.08.2013, 23:21
@sojosa

ohhh mäuschen du bist zucker süss aber verstehst so leider nicht um was es geht also .... ..... psssssssst