klassenfahrt schlechte Noten bekommen schulpflicht?
Hallo! Ich bin 9. Klasse und wir haben in 2 wochen eine Exkursionsfahrt. Ich möchte nicht mit, und die Lehrerin droht mir, mir drei sechsen zu geben. Sie meint, dass ich meiner Schulpflicht nicht nachkommen würde. Obwohl ich die Woche trotzdem zur Schule gehe? Mein direktor sagt dazu nichts. Was soll ich machen:(
1 Antwort
Ich zitiere mal von https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/wie-lange.aspx den Absatz "Vollzeitschulpflicht"
"Dein Pflichtaufenthalt, also die Vollzeitschulpflicht in der Schule, beträgt aufgrund einer bundesweiten Leitlinie neun, höchstens zehn Jahre. Im Normalfall sind das vier (in Berlin und Brandenburg sechs) Jahre auf der Grundschule und vier bis sechs Jahre auf der weiterführenden Schule (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule).
Mit anderen Worten: Du bist in den meisten Ländern neun Jahre ausschließlich mit deiner Schulausbildung beschäftigt. In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bremen sind es sogar zehn Jahre. In den übrigen Ländern kann in der Regel die 10. Klasse der Haupt- und Förderschule freiwillig besucht werden. Die Dauer der Vollzeitschulpflicht kann in einigen Ländern vekürzt werden, wenn der Schüler ein oder mehrere Schuljahre übersprungen hat."
Wie du siehst steht da nichts von Klassenfahrten, die Argumentation ist also Blödsinn. ABER, hier ein Zitat von https://www.schulfahrt.de/ratgeber/reiseplanung/richtlinien-schulrecht-214.php
- Die Klassenfahrt wird gemäß der Anforderungen der Schulkonferenz gründlich vorbereitet und vom Schulleiter genehmigt – die Eltern werden über jeden Schritt informiert.
- Lehrer mit Beamtenstatus sind dienstlich zur Durchführung von Schulfahrten verpflichtet, Schüler sind es ebenso. Bei mehrtägigen Fahrten wird mindestens eine Begleitperson benötigt.
- Die Beförderung zum „außerschulischen Lernort“ erfolgt mit Bussen oder öffentlichen Verkehrsmitteln, nur in absoluten Ausnahmefällen mit dem Lehrer-PKW.
- Schüler sind während der Aktivitäten einer Klassenfahrt gesetzlich unfallversichert, bei privaten Handlungen greift die Familienversicherung.
- Sportliche Aktivitäten, die besondere Voraussetzungen erfordern, bedürfen einer Elterngenehmigung und einer ausgebildeten Aufsichtsperson.
- Viele Bundesländer vertreten eine Null-Toleranz-Politik und verhängen ein generelles Alkohol- und Rauchverbot.
Punkt 2 sagt sinngemäß, dass die Teilnahme an Klassenfahrten auch für Schüler verpflichtend sind. Das wird dann ähnlich geregelt wie mit dem Sportunterricht: Du musst so lange mitmachen, bis du einen triftigen (meist medizinischen) Grund hast, nicht mehr mitzumachen.