Darf Der Direktor jemanden mitten Im Halbjahr wieder holen lassen?

6 Antworten

Hallo,

nein, die Schulleiterin hat als Person kein Recht, willkürlich ein Kind in eine Klasse nidriger einzustufen - und auch nicht in ihrem Amt.

Sie kann den Eltern vorschlagen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, den sie prüfen und genehmigen kann. Gegen den erklärten Willen der Eltern kann keine Rückstufung erfolgen - meines Wissens in keinem Bundesland.

Grundsätzlich hat die Schule die Pflicht (in Hessen sogar gesetzlich!), wenn ein Kind offenbar einen Förderbedarf hat, einen Förderplan zu erstellen, der geeignet erscheint, dem Förderbedarf abzuhelfen.

Dieser Förderplan muss mit den Eltern abgesprochen sein. D.h. die Eltern müssen nicht einfach zustimmen, sondern sie können auch einene Vorstellungen einbringen.

Wenn trotz des Förderplans keine Verbesserung eintritt, kann man über weitere Maßnahmen nachdenken. Hierzu gehören das Einschalten des Schulpsychologen, der Schul-Sozialarbeit oder des mobilen sonderpädagogischen Dienstes.

Alles Gute!

Nein, das darf sie nicht. Wiederholt wird zum Schuljahresende.

Vermutlich hast du/habt ihr einfach nicht richtig zugehört und es ist eine EMPFHEHLUNG! Sie soll ein Jahr "freiwillig" wiederholen.

Und das ist vielleicht nicht mal so schlecht. Den ein Kind, das ständig nur schlechte Noten hat ist auf Dauer auch frustriert, verliert den Spaß an der Schule, macht nichts mehr ( ich kann es ja eh nicht) dann tun sich erst recht Lücken auf, das Kind wird noch schlechter usw.

Soweit mir bekannt ist, benötigt es in der Grundschule die Zustimmung der Eltern. 

Das ist aber je nach Bundesland unterschiedlich.

Eigentlich darf sie das nicht, Also man bleibt ja nur mit einem Schnitt von 4,1 sitzen und das auch nur am Ende des Schuljahres.

Ja. Er darf.

Blackoutd  17.10.2016, 21:38

Weil jemand von mir auch sowas machen musste.

xElmax 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 21:36

Mir Der begründung?