Klasse L mit 13 /Sondergenehmigung?
Hallo Leute,
Hab mal ne Frage zu dem L Führerschein und zwar geht mein Opda dieses Jahr in Rente und muss mit dem Bauernhof aufhören.
Jetzt ist meine Frage kann ich den Führerschein Klasse L schon machen?
LG
Tim
7 Antworten
Hallo Tim,
prinzipiell ist es möglich, auch schon vor Erreichen des 16. Lebensjahres einen Führerschein der Klasse L zu machen.
Die Zauberworte lauten "medizinisch-psychologisches Gutachten zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter (§§ 10, 11 FeV)".
Kostet etwas über 100€, ist also nicht besonders teuer.
ABER: Voraussetzung ist erst einmal der Nachweis eines Bedürfnisses (z.B. elterlicher Bauernhof und Einsatz z.B. bei der Ernte).
Die Fahrerlaubnis gilt dann auch nicht unbegrenzt, sondern ausschließlich für den land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz (also mit dem Trekker zur Schule fahren ist nicht drin, da bist Du deinen Führerschein ganz schnell wieder los!)
Das größte Problem ist aber, daß es fast immer nur um eine Differenz von einigen Monaten bis max. 1 Jahr geht. Eine Ausnahmegenehmigung für 2-3 Jahre zu erhalten, dürfte mMn schwierig bis fast unmöglich sein (du darfst ja im Moment noch nicht einmal Mofa fahren).
P.S: Bezüglich der Kosten: Für Klasse L sind nur 18 Stunden Theorie und eine theoretische Prüfung notwendig. Fahrstunden oder praktische Prüfung wird nicht benötigt, daher sollte der Schein relativ günstig zu haben sein.
Mach mit deinen Eltern einen Termin bei der Führerscheinstelle aus. Die entscheiden das letztendlich individuell.
Und wenn ich 14 bin?
Würde es jetzt nicht gehen,wenn wir ein Antrag stellen würden.Dass ich dann mit 14 fahren darf?
Mit 13 nicht weil Du Bis 14 gesetzlich als Kind gilt.
Ab 14 wo Du vom Gesetz her Jugendlicher bist und ein Stück weit für Dein handeln selbst verantwortlich, ist das möglich.
Rufe mal bei dem für Deinen Wohnort zuständigen Landratsamt an und frage dort bei der Führerscheinbehörde nach, es ist ein Antragsformular auf vorzeitige Erteilung, wo Deine Eltern reinschreiben müssen ,dass sie Dich zur Mithilfe bei der Ente auf dem Hof benötigen.
Lass Dir das Formular zuschicken ,Fülle es aus wenn Du 14 bist und schicke es zurück ,dann wird es bearbeitet.
Ist der Antrag begründet wird eine Aufforderung zur Amtsärztlichen untersuchen kommen ein MPU in vollen Umfang ist nicht erforderlich, da Du ja kein Alkohol od ähnliches Problem hast.
Dort prüft ein Amtsarzt ob Deine Motorischen Fähigkeiten und Deine Wahrnehmungsfähigkeit mit einem 16 jährigen vergleichbar sind.
Ist das der Fall machst Du Farschule und Prüfung wie ein 16 jähriger.
Entscheidest Du Dich statt für L für den teuren T ist dieser zwar ab 15 möglich ,aber da dieser im LKW Bereich angesiedelt ist ist hier die MPU Notwendig mit der Fragestellung ob Du Phychich in der Lage bist ein solches Fahrzeug zu führen.
Von der vorzeitigen Erteilung des T ist abzuraten zu teuer ,zu aufwendig.
L dürfte möglich sind.
Viel Erfolg.
Hallo Tim, ich weis das man Klasse T schon vor 16 haben darf und auch damit fahren, wenn klar ist das auf dem Familienbetrieb deine Hilfe nötig ist. Ob das bei L genau so ist weis ich nicht, aber vll fragst du einfach mal in einer Fahrschule nach, die wissen das am besten.
Lg Robin
Wie teuer wäre es dann ungefähr?
Hallo, also so genau kann ich dir das nicht sagen, ich wohne in Berlin und die Fahrschule hier meinte das ich mit 800 Euro rechnen muss, wobei ich am ende 1600 Euro gezahlt habe.
Meine Empfehlung, geh zu einer nahgelegenen Fahrschule.
DAAAAAANKE
Also mit 13 Jahren ist das definitiv nicht möglich !!! Mit 15 Jahren ist es schon ziemlich schwer ohne Kontakte diesen Führerschein zu bekommen selbst mit bestehen des Gutachtens ( MPU ) das man zurechnungsfähig ist ein Fahrzeug auf der Straße zu führen. Hatte selbst mehrere Freunde die das Problem hatten diesen Führerschein zu erwerben da Sie daheim auf dem Hof immer geholfen haben.
mit 13 auf keinen fall mir ist nur von welchen bekannt die ihn mit 15 machen konnten der unterschied war die eltern hatten einen landw.betrieb
bitte les mein kommentar