Kirchenzugehörigkeit vererbt?
Hallo, ich bin seit ich mich erinnern kann wohl evangelisch und seit meiner Ausbildung zahle ich Kirchensteuer. Habe das immer gelassen weil ich glaube, dass die das ein oder andere gute mit dem Geld machen.
Nun bin ich seit einiger Zeit Selbstständig und nun - schulde - ich der Kirche die Kirchensteuer. Das hat einen doofen Nachgeschmack darum will ich da austreten.
In meiner Geburtsurkunde steht evangelisch.
Ich kenne mich mit Kirche nicht aus und frage mich, muss man nicht eigentlich getauft sein um irgendeine Kirchenzugehörigkeit zu erlangen?
Laut meinen Eltern bin ich aber nicht getauft, heißt das ich habe mein Evangelisch geerbt?
Ich muss also aus einem Verein austreten in dem ich nie eingetreten bin und das auch noch bezahlen?
Danke für Eure antworten
13 Antworten
Ich denke das ist einfach nur ein kleiner bürokratischer Fehler. Oft geben die Eltern eine Konfession an um blöden Blicken aus dem Wege zu gehen. Wenn du also nicht getauft wurdest, dann gehörst du auch keine Konfession an. Diese wird durch Taufe festgelegt. Du wurdest also auch nicht knfirmiert richtig?Das geht ja aohne Taufe auch nicht. Dann würden Taufe und Konfirmation auf einen tag fallen.
Ruf in deiner Gemeinde den Pfarrer an und besprich da smit ihm. Wenn du freiberuflich bist hat das schon nix mit Kirche zu tun sondern es könnte sein das nicht die Kirchensteuer von dir verlangt wird sondern das sogenannte Kirchengeld. Trittst du aus der Kirche aus wird das trotzdem fällig. Komischerweise aberr nur bei deutschen. Staatsangehörigen. Je nach Beruf den du ausübst immer schön überlegen ob aus der Ecke Kirche nicht eines tages ein Auftrag kommen könnte den du nicht bekommen wirst weil du dieser nicht angehörst:o)
Guck in die Wiki:
" Zuständige Behörde [Bearbeiten]
Der Austritt muss in Deutschland je nach Bundesland entweder vor dem Amtsgericht (in Berlin[13], Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen) oder vor dem Standesamt (andere Bundesländer) erklärt werden. Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. In Bremen kann der Austritt alternativ auch bei kirchlichen Stellen erklärt werden[14]. Es muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Bei Verheirateten wird teilweise auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt."
Da du bezahlt hat und alles bist du Mitglied, also musst du halt einfach austreten.
Normalerweise geht man zu einem Amtsgericht oder zum Standesamt, um aus der Kirche auszutreten. Dort muss man aber persönlich erscheinen, um das erledigen zu können. Nur wenn man das ganze per Brief erledigen will, muss ein Notar das Schreiben beglaubigen - durch die Beglaubigung an sich tritt man aber noch nicht aus. Die Information ist schon richtig.
Nur das Sakrament der Taufe schafft dir Zugang zu den heiligen Sakramenten und zum Heil. Mit dem Steuerbescheid hat das herzlich wenig zu tun.
Und ja, man kann diskutieren, ob der Staat die Finanzen einer nichtstaatlichen Organisation regeln soll...-aber ein "Verein" ist Kirche vom Wesen her nicht. Wobei sie oftmals so wahrnehmbar ist.
Du wirst Dein Heil finden...
Geboren bist Du konfessionslos als Kind evangelischer Eltern. Erst durch Taufe und später durch Konfirmation wärst Du selbst Mitglied der evangelischen Kirche geworden. Kann es sein, daß Du bei Ausbildungsbeginn auf irgendeinem Formular, das für Deine Einstellung nötig war, als Konfession evangelisch angekreuzt hast? Dann solltest Du das mal schleunigst ändern lassen in Eurer Personalabteilung.
Jetzt google ich zufällig über das Thema und bin bestürzt. Ist es nicht sinnvoller sich mit einschlägigen Gesetzen zu befassen, oder mal beim Einwohnermeldeamt nachzufragen, als hier eine polemische Diskussion mit Viertelwissen auszulösen? Man kann sicher auch über die Modalitäten der Volkskirche und Auswirkungen der Säkularisierung streiten, aber das ist nicht sachdienlich. Zur Kirchenzugehörigkeit gibt es Gesetze, vor allem Personenstandsgesetz oder Personenstandsverordnung. Natürlich ist geregelt, welche Festlegungen bei der Geburt erfolgen respektive im Geburtenregister eingetragen werden. Das ist - soweit ich weiß - auch die mögliche Religionszugehörigkeit. Siehe z. B. http://www.buzer.de/gesetz/8471/a157456.htm Die Eltern entscheiden nunmal per Gesetz bis zum 14. Geburtstag über die Religionszugehörigkeit des Kindes, per eindeutiger Willenserklärung vor dem Standesbeamten. Der Kirchenaustritt läuft über die Kommune und ebenso auch die Religionszugehörigkeit bei der Geburt. Der (bürger)rechtliche Status - und somit auch die Verpflichtung zur Kirchensteuer - hat erstmal mit der Kirche und der Taufe gar nichts zu tun. P. S. Wer nicht in der Kirche ist hat auch auch keine Kirchgeldverpflichtung (höchstens für den Ehegatten).
Bitte was? Wer hat denn da wieder bei Wikipedia in den Beiträgen rumgepfuscht. Pfarrgemeinde und die geben den roten Faden in die hand wie man vorgeht. Notar stimm ned!