kinogutschein noch gültig?
Hallo ich habe heute einen Kinogutschein gefunden der seit dem 22 Dezember abgelaufen ist. Ich habe aber mal gelesen das ein Gutschein mindestens drei Jahre laufen muss. Aber da auf dem Gutschein kein Ausstellungsdatum steht, weiß ich nicht wie das jetzt läuft. Ich bin mir zimlich sicher das ich ihn letztes Jahr bekommen habe. Falls ihr was wisst wäre es cool wenn ihr mir das dazu gehörige Verhandlungsdatum, Gerichturteil, Gesetz ... nennen könntet. Danke
2 Antworten
Falle keine Frist den Gutschein beschränkt, dann isses korrekt: 3 Jahre gültig. Wenn aber ein Gutschein befristet ist, dann ist nach Ablauf der Frist Schluss. Gesetzlich muss die Frist aber mindestens ein Jahr sein, kürzer ist nicht zulässig. In Deinem Falle generell problematisch, da ja das Ausstellungsdatum fehlt. Da ist abgelaufen wohl abgelaufen...
Wenn ein Ablaudatum draufsteht, dann gilt es nur bis zu diesem Datum. Er muß allerdings mind. 1 Jahr lang gültig sein (außer er ist an bestimmte Sache, z.B. einen ganz bestimmten Film, ein Konzert o.ä. gebunden)