Kinderwagen - Reklamation nicht stattgegeben trotz Mängel?
Hallo,
wir hatten uns einen Buggy für unseren Sohn im Internet bestellt.Wir entschieden uns für diesen aufgrund der guten Bewertungen und da man ihn in beide Fahrtrichtungen drehen kann.
Der Buggy gefiel meinem Mann überhaupt nicht.Ich dachte er spinnt und benutzte diesen weiter.Leider musste auch ich feststellen das dieser Buggy nicht gut ist.Wir nahmen Kontakt zum Warenhaus auf über welches wir diesen bestellt hatten,schilderten unser Anliegen und die Probleme und sollten diesen dann zurück schicken.
Als Mängel gaben wir folgende Punkte an: 1.der Wagen ist sehr schlecht austariert (ist die Sitzeinheit nach vorne gerichtet ist dieser Wagen extrem kopflastig nach vorn,gerade wenn die Straße uneben ist und man mit dem Rad iwo hängen bleibt), 2.das Regenverdeck stank wirklich extrem nach Chemie was ein Gebrauch nicht möglich machte, 3.die Sitzfläche vom Wagen war so klein,das mein Sohn immer nach unten rutschte und ihn nur der Fußsack auffing und 4.klapperte vorne am Rad etwas (Kugellager?) und 5.stößt man beim gehen ständig mit den Füßen an das Gestell unten ran.
Die Ablehnung der Reklamation wurde begründet,dass eine Reklamation nicht festgestellt werden kann.Wagen wurde sorgfältig überprüft.Verdeck riecht nur leicht und ist unvermeidlich und unbedenklich.Reklamation beruht auf persönlichem Empfinden.Wagen befindet sich in einem sehr guten,mangelfreien Zustand.
Leider ist dies wirklich nicht der Fall.Wir haben uns einen hochwertigen Wagen bestellt und möchten dafür auch Qualität bekommen.Dies ist hier aber nicht gegeben bri diesem Produkt.Ein Wunder das da noch nichts passiert ist ... Wir haben immer hochwertige Wagen,aber noch nie solche Promleme mit der Qualität und Handhabung gehabt.Der Wagen wurde uns jetzt direkt vom Hersteller zurück gesandt.
Wie kann ich weiter vorgehen?Muss ich das hinnehmen und eine Ware behalten die eine Gefährdung für das Kind ist?
Ich danke für eure Antworten.
5 Antworten
DU schätzt ein, dass der Wagen eine
Gefährdung für das Kind ist
Ich denke, dass Kinderwagen vor Auslieferung getestet werden - gerade in Bezug auf Sicherheit. Daher denke ich auch nicht, dass Eure Reklamation Erfolg hat.
Der einzige reklamationsfähige Mangel den ich aus deiner Frage entnehme ist das Kugellager das Geräusche macht, die anderen Punkte sind zwar vielleicht ärgerlich, allerdings keine Mängel die in die Gewährleistung oder Garantie fallen. Es ist halt dann einfach schlechte Qualität.
Machen wirste da nichts können ausser vom Kaufvertrag zurücktreten sofern ihr den Buggy online gekauft habt und ihn weniger als 14 Tage besitzt.
wenn der buggy im internet bestellt/gekauft wurde, hast du auch ohne reklamationen ein 14tägiges rückgaberecht. danach nur noch bei mängeln oder falls der verkäufer kulant ist.
Sachmängelhaftigkeit iSd BGB sind nur "Mängel", die den vertraglich vereinbarten Zustand der Sache unterschreiten. Also eine zu kleine Sitzfläche oder schlechte Austarierung sind keine Sachmängel, weil diese Fehler eben Fehler des Kinderwagenmodells an sich sind und keine individuellen Mängel an eurem Kinderwagen. Das Kugellager ist vielleicht am ehesten noch ein Sachmangel, jedoch keiner, der einen Rücktritt und die Herausgabe des Kaufpreises rechtfertigen würde. Sieht also eher schlecht aus, tut mir leid :c Wenn ihr es aber wirklich drauf anlegen wollt, würde ich euch einen Anwalt empfehlen, allein der Briefkopf macht so manchen Händler sehr gefügig.. :D
Nach wie vielen Tagen/Wochen nach Erhalt habt ihr den denn zurück gesendet?
Dann kommt ein Widerruf/eine Rückgabe ja erstmal nicht mehr in Frage.
Und selbst wenn ihr recht habt, dürfen die zweimal nachbessern/reparieren.
Ist das zweimal erfolglos, dann könnt ihr vom Kauf zurück treten.
Tipp:
In den ersten 6 Monaten müsst ihr einen Mangel nur anmelden, nicht beweisen.
Der Gesetzgeber sagt, dass man dann davon ausgehen darf/muss, dass dieser Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Das Gegenteil MUSS der Verkäufer beweisen.
Erst nach 6 Monaten tritt die sogenannte Beweisumkehr in Kraft, erst dann müsst ihr eure Behauptungen beweisen.
Viel Erfolg.
Das waren jedenfalls nach mehr als 2 Wochen.Aber nicht mehr als maximal 5Wochen.