Kinderwagen - Reklamation nicht stattgegeben trotz Mängel?

5 Antworten

DU schätzt ein, dass der Wagen eine

Gefährdung für das Kind ist

Ich denke, dass Kinderwagen vor Auslieferung getestet werden - gerade in Bezug auf Sicherheit. Daher denke ich auch nicht, dass Eure Reklamation Erfolg hat.

Der einzige reklamationsfähige Mangel den ich aus deiner Frage entnehme ist das Kugellager das Geräusche macht, die anderen Punkte sind zwar vielleicht ärgerlich, allerdings keine Mängel die in die Gewährleistung oder Garantie fallen. Es ist halt dann einfach schlechte Qualität.

Machen wirste da nichts können ausser vom Kaufvertrag zurücktreten sofern ihr den Buggy online gekauft habt und ihn weniger als 14 Tage besitzt.

wenn der buggy im internet bestellt/gekauft wurde, hast du auch ohne reklamationen ein 14tägiges rückgaberecht. danach nur noch bei mängeln oder falls der verkäufer kulant ist.

Sachmängelhaftigkeit iSd BGB sind nur "Mängel", die den vertraglich vereinbarten Zustand der Sache unterschreiten. Also eine zu kleine Sitzfläche oder schlechte Austarierung sind keine Sachmängel, weil diese Fehler eben Fehler des Kinderwagenmodells an sich sind und keine individuellen Mängel an eurem Kinderwagen. Das Kugellager ist vielleicht am ehesten noch ein Sachmangel, jedoch keiner, der einen Rücktritt und die Herausgabe des Kaufpreises rechtfertigen würde. Sieht also eher schlecht aus, tut mir leid :c Wenn ihr es aber wirklich drauf anlegen wollt, würde ich euch einen Anwalt empfehlen, allein der Briefkopf macht so manchen Händler sehr gefügig.. :D

Nach wie vielen Tagen/Wochen nach Erhalt habt ihr den denn zurück gesendet?

cbadendieck 
Beitragsersteller
 25.01.2018, 17:43

Das waren jedenfalls nach mehr als 2 Wochen.Aber nicht mehr als maximal 5Wochen.

alarm67  25.01.2018, 17:50
@cbadendieck

Dann kommt ein Widerruf/eine Rückgabe ja erstmal nicht mehr in Frage.

Und selbst wenn ihr recht habt, dürfen die zweimal nachbessern/reparieren.

Ist das zweimal erfolglos, dann könnt ihr vom Kauf zurück treten.

Tipp:

In den ersten 6 Monaten müsst ihr einen Mangel nur anmelden, nicht beweisen.

Der Gesetzgeber sagt, dass man dann davon ausgehen darf/muss, dass dieser Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Das Gegenteil MUSS der Verkäufer beweisen.

Erst nach 6 Monaten tritt die sogenannte Beweisumkehr in Kraft, erst dann müsst ihr eure Behauptungen beweisen.

Viel Erfolg.