Kindergeld trotzdem Vollzeitjob?

7 Antworten

Melde dich beim Jobcenter arbeitslos (bis 21) oder Ausbildung suchend (bis 25). Dann gibt es auch problemlos weiterhin Kindergeld. Die Einkommensgrenze ist bereits 2012 gefallen. Also kein Problem mit einem Vollzeitjob zwischen Schule und Erstausbildung.

Deine Eltern stellen dann den entsprechenden Antrag für Kinder ü 18.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

wayne978 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 09:54

Aber ich habe ja einen Vollzeitjob. Kann ich mich trotzdem Ausbildungssuchend melden und weiterhin Kindergeld bekommen? Habe ja nur diesen Vollzeitjob, da ich keine Ausbildung gefunden habe und nächstes Jahr eine machen will.

Ps: Bin 19

Kessie1  17.05.2021, 10:25
@wayne978
Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

siola55  17.05.2021, 12:44
@wayne978

Trotzdem solltest du dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung - Bewerbungen für eine Ausbildungsstelle kannst du doch auch abends oder am Wochenende erledigen.

Diese Vorgehensweise ist am wenigsten aufwändig für einen Kindergeldanspruch deiner Eltern! Siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung, dann haben deine Eltern auch weiterhin lückenlosen Kindergeldanspruch:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Das Einkommen spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch der Eltern:

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Schule, Recht, Geld)

Sobald du deine Ausbildung abgeschlossen hast und deinen Job antrittst, fällt das Kindergeld weg. (So ist es mir bekannt)

siola55  17.05.2021, 12:36

Es gibt aber doch noch die Möglichkeit mit "Ausbildungssuchend" gemeldet bei der Berufsberatung - das Einkommen spielt schon seit 2012 keine Rolle mehr... ;-)

sandra1020  17.05.2021, 13:07
@siola55

Die Ausbildung beginnt die erst nächstes Jahr. (siehe oben)

wayne978 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 00:54

Ist ja keine Ausbildung, sondern ein Vollzeitjob

sandra1020  17.05.2021, 00:55
@wayne978

Schule=Ausbildung

wayne978 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 01:05
@sandra1020

Und wenn ich nächstes Jahr eine Ausbildung/Duales Studium mache, kriege ich dann wieder Kindergeld?

sandra1020  17.05.2021, 01:10
@wayne978

Wenn du bis dahin unter 25 bist schon, soweit ich informiert bin.

Was in Deiner Schulbescheinigung steht ist dann irrelevant, wenn Du die Ergebnisse der Prüfungen hast und bestanden hast, dann ist Deine Ausbildung beendet.

Dann steht den Eltern erst einmal nur noch Kindergeld für den Monat Mai 2021 zu, sofern Du schon min. 18 Jahre alt bist, weil darunter gibt es Kindergeld ohne eine Voraussetzung gezahlt, wenn Du nicht schon bei z.B. der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet bist und Deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zu bekommen auch nachweisen kannst, oder besser noch, Du würdest schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche haben.

Wäre das der Fall, dann könntest Du bis zum Beginn der Ausbildung Vollzeit arbeiten und die Eltern sollten dann trotzdem Anspruch auf Kindergeld haben, weil es im Bezug auf den Kindergeldanspruch schon seit dem 01.01.2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt.

Frag im Sekretariat nach, wie lange du als Schüler der Schule giltst.

So lange bist du prinzipiell kindergeldberechtigt.

Problematisch ist die Aufnahme des vollzeitjobs. Ist der nur für einen Übergang oder für immer?

wayne978 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 00:53

Nur bis nächstes Jahr, weil ich keine Ausbildung gefunden habe