Kindergeld trotzdem Vollzeitjob?
Hey Leute,
hab eine Frage. Ich mache zurzeit Fach Abi und habe am 28.05.2021 meinen letzten Schultag (Weil da meine letzte Abschlussprüfung ist). Deswegen fange ich ab dem 01.06.2021 einen Vollzeitjob an. Meine Abschlussfeier ist am 01.07.2021. Allerdings steht in meiner Schulbescheinigung, dass ich bis zum 31.07.2021 noch bei der Schule angemeldet bin. Würde ich trotzdem noch Kindergeld bekommen, bzw. meine Eltern bis zum 31.07.2021, weil ich bis dahin noch in der Schule angemeldet bin?
7 Antworten
Melde dich beim Jobcenter arbeitslos (bis 21) oder Ausbildung suchend (bis 25). Dann gibt es auch problemlos weiterhin Kindergeld. Die Einkommensgrenze ist bereits 2012 gefallen. Also kein Problem mit einem Vollzeitjob zwischen Schule und Erstausbildung.
Deine Eltern stellen dann den entsprechenden Antrag für Kinder ü 18.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Trotzdem solltest du dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung - Bewerbungen für eine Ausbildungsstelle kannst du doch auch abends oder am Wochenende erledigen.
Diese Vorgehensweise ist am wenigsten aufwändig für einen Kindergeldanspruch deiner Eltern! Siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung, dann haben deine Eltern auch weiterhin lückenlosen Kindergeldanspruch:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Das Einkommen spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch der Eltern:
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Gruß siola55
Sobald du deine Ausbildung abgeschlossen hast und deinen Job antrittst, fällt das Kindergeld weg. (So ist es mir bekannt)
Es gibt aber doch noch die Möglichkeit mit "Ausbildungssuchend" gemeldet bei der Berufsberatung - das Einkommen spielt schon seit 2012 keine Rolle mehr... ;-)
Die Ausbildung beginnt die erst nächstes Jahr. (siehe oben)
Ist ja keine Ausbildung, sondern ein Vollzeitjob
Schule=Ausbildung
Und wenn ich nächstes Jahr eine Ausbildung/Duales Studium mache, kriege ich dann wieder Kindergeld?
Wenn du bis dahin unter 25 bist schon, soweit ich informiert bin.
Was in Deiner Schulbescheinigung steht ist dann irrelevant, wenn Du die Ergebnisse der Prüfungen hast und bestanden hast, dann ist Deine Ausbildung beendet.
Dann steht den Eltern erst einmal nur noch Kindergeld für den Monat Mai 2021 zu, sofern Du schon min. 18 Jahre alt bist, weil darunter gibt es Kindergeld ohne eine Voraussetzung gezahlt, wenn Du nicht schon bei z.B. der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet bist und Deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zu bekommen auch nachweisen kannst, oder besser noch, Du würdest schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche haben.
Wäre das der Fall, dann könntest Du bis zum Beginn der Ausbildung Vollzeit arbeiten und die Eltern sollten dann trotzdem Anspruch auf Kindergeld haben, weil es im Bezug auf den Kindergeldanspruch schon seit dem 01.01.2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt.
Frag im Sekretariat nach, wie lange du als Schüler der Schule giltst.
So lange bist du prinzipiell kindergeldberechtigt.
Problematisch ist die Aufnahme des vollzeitjobs. Ist der nur für einen Übergang oder für immer?
Nur bis nächstes Jahr, weil ich keine Ausbildung gefunden habe
Hmm.
Aber ich habe ja einen Vollzeitjob. Kann ich mich trotzdem Ausbildungssuchend melden und weiterhin Kindergeld bekommen? Habe ja nur diesen Vollzeitjob, da ich keine Ausbildung gefunden habe und nächstes Jahr eine machen will.
Ps: Bin 19