Kindergeld Pfändbar?
HalloLiebe Gemeinde, es geht darum das ich zur zeit nur Kindergeld auf mein Konto bekomme. Habe heute einen Brief bekommen das ich eine Pfändung bekommen habe.
Ich erwarte nun Freitag mein Kindergeld, aber meien frage an euch ist, komme ich an mein Kindergeld ran obwohl ich KEIN P-Konto habe? Ich habe verschiedene sachen gelesen und frage an die jenigen die sich bestens auskennen.
Ich möchte nicht umbedingt jetzt einen p-Konto einrichten da ich sowieso nur Kindergeld bekomme. Und Kindergeld soll ja nicht Pfändbar sein?!
Wovon ich noch Angst habe ist, da ich früher gearbeitet hatte, habe ich ein Dispo von -300€ drauf. Mit dem Kindergeld komme ich zwar nicht aus dem Dispo raus was zur zeit nicht schlimm ist, aber falls ich einen P-Konto einrichten würde, würden sie mir sagen das, das Konto erstmal auf 0€ kommen müsste. Sozusagen wäre dann das Kindergeld weg wenn ich einen P-konto einrichte weil ich ja auf die 0€ kommen müsste.
Was soll ich bloß tun, bin sehr auf das Kindergeld angewiesen am Freitag was ich erwarte. MFG
11 Antworten
Erst einmal, bis Du Widerspruch eingelegt hast, ist auch das Kindergeld pfändbar. Der Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher wissen kaum um Deine "einzige Einnahmequelle" (es sei denn, Du hättest vorher die "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben) . Diese ist in Beweis zu bringen. Legst Du also gegen diese Konto -/Pfändung keinen rechtzeitigen Einspruch ein mit genanntem Nachweis, kann es durchaus passieren, dass die Bank Dein Kindergeld erst einmal einfriert und zwar bis zur Klärung des Sachverhaltes. Liebe Grüße
Dann denke ich einmal, das nur der Besuch des Gerichtsvollzieher im Raum steht. Irgendwie wird hier niemand so richtig schlau aus Deiner Frage, wie ich feststelle. Um was für einen Beschluss geht es denn eigentlich. Besuch des Gerichtsvollzieher im Haus? Konto Pfändungsbeschluss? Sofortige Pfändung in Ankündigung? Liebe Grüße
Ohne die Umwandlung in ein P-Konto gibt es KEINERLEI Pfändungsschutz auf einem Girokonto - auch nicht für das Kindergeld oder andere Sozialleistungen...
Konto im Minus
Von der Pfändungsfreistellung sind nur Guthaben geschützt!!!
Bei einem P-Konto mit einem Soll-Stand, muss die Bank Sozialleistungen und das Kindergeld bis zu 14 Tage nach der Gutschrift auszahlen.
Die Bank darf das Minus NICHT mit dem Kindergeld verrechnen - allerdings mußt Du das Kindergeld auch innerhalb von 14 Tagen abheben, sonst kann es verrechnet werden...
P-Konto HEUTE noch beantragen!!!
Nachtrag zu zu Konto im Minus:
Da der Pfändungsschutz bei einem Minuskontostand nicht gilt (bis auf obige Ausnahme, wenn Sozialleitungen oder Kindergeld innerhalb von 14 Tagen abgehoben werden), empfiehlt es sich, mit der Bank eine Rückzahlungsvereinbarung zu treffen um das Konto auf Null zu bringen.
Ein Gehalt oder andere Zahlungen, die innerhalb des überzogenen Betrages zufließen, ist komplett weg.
Ja um ehrlich zu sein weiß ich nicht was ich jetzt tun soll, weil entweder warte ich auf den Freitag ab und versuche das Kindergeld wie gewohnt zu ziehen ( ob es klappt KP) oder ich errichte ein P-Konto.
Aber dann weiß ich das mein Konto dringend auf 0€ runter kommen müsste weil die Bank den Dispo platt machen würde, und somit wäre das Kindergeld auch weg.
Habe bei der Familienkasse angerufen, genauer wissen die es auch nicht. Die schicken mir eine Bescheinigung raus aber ob das was bringt.
Du kannst Dein derzeitiges Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, was den Vorteil einer Nichtpfändbarkeit im Zeitrahmen hätte. Dies, wenn nichts mehr geht. Du wirst zwar keinen Dispositonskredit mehr haben, jedoch weiterhin Dein Kindergeld in Zukunft.
1.Weshalb kannst Du eigentlich mit den Gläubigern keine Einigung mehr erzielen?
- Was genau steht im Pfändungsbeschluss? Ohne zu wissen was Sache ist, kann Dir hier keiner so richtigen Rat geben und alles bleibt eigentlich so wie es ist. Steht dort, das Dich jemand aufsucht um zu pfänden oder das eine Konto Pfändung erfolgt oder, oder...Das mit dem Widerspruch geht wohl kaum noch, das Einfrieren kann ich so stehen lassen. Aber versuch demnächst etwas genauere Infos zu geben, damit gezielt geantwortet werden kann. Nur das ein Pfändungsersuchen vorliegt, braucht Dich kaum gleich in Panik zu versetzen. Erst einmal, liebe Grüße
Wenn Du im Minus bei der Bank stehst, ist Dein Kindergeld sowieso weg. Sollte allerdings die Bank bereits um die/eine Konto Pfändung wissen, evtl. auch, wie Du recht erkannt hast, Dein Dispo. Wenn diese Vorliegen sollte, kommt die Erstschuld zum Tragen und die Bank friert das Kindergeld ein. (siehe meine Antwort). Das Minus auf Deinem Konto bleibt bestehen und der Dispo ist beendet. Gehe also zur Bank und frage nach, ob eine Konto Pfändung vorliegt. Das Risiko ist dabei evtl den Kredit zu verlieren, muss jedoch keinesfalls so sein. Liebe Grüße
So LIEBE GEMEINDE ich habe eine Lösung gefunden. Ich war bei der Bank gewesen habe mein Problem geschildert. P-Konto wäre zu dem Konto keine Lösung weil ich ein Dispo drauf habe und dann das Kidnergeld weg wäre.
Wir haben uns darauf geeinigt das jetzt ein neues Konto eröffnet wird mit P-Konto. Sobald morgen das Kindergeld auf das alte Konto druf kommt, buchen die Mitarbeiter morgen es auf das neue Konto rüber. ABER das macht sie auch nur damit ich von dem alten Konto das Dispo abbezahle. Haben uns geeinigt jeden Monat 50€
Also die 50€ wird als dauerauftrag dann vom neuen Konto zur alten Konto rüber gehen bis das Dispo von 300€ Minus abbezahlt ist, und dann wird das alte Konto aufgelöst.
Problem gelöst. MFG
In Minus hinein kann nicht gepfändet werden. allerdings heißt Kontopfändung, daß nicht aufs Konto zugreifen kannst, es wird einfach gesperrt. Wende dich dringend an deine Bank. Meines Wissen nach brauchst du kein ausgeglichenes Konto, um ein P-Konto einzurichten. Genaues kann dir nur die Bank sagen.
Die Eidesstattliche Verischerung/Erklärung habe ich schon letztes Jahr abgegeben. MFG