Kind mit 4 Jahren hat Trampolin kaputt gemacht. Zahlt die Haftpflicht?
Es geht um folgendes. Wir wohnen in einem Haus mit unseren Vermieter. Unser Garten ist nach vorne und seiner hinterm Haus. Er hat unseren Kindern erlaubt hinten in seinem Garten zu spielen und das Trampolin von seinem Kind zu benutzen. Heute sagte er dann plötzlich zu mir meine kleine Tochter mit 4 Jaren hätte ein Loch inin das Sprungnetz gemacht und das angeblich schon vor einer Woche. Ich sah mir das Loch an und kam zu dem ergebniss das es nicht möglich sein kann das eine 4 Jährige das schafft. Er sagte dann zu mir er hätte gegenstände aus Eisen auf das Trampolin gelegt und als sie gesprungen ist zerriss dann das Netz. (auf dem man springt, nicht das was außenrum ist)! Jetzt will er das meine Haftpflicht bezahlt nur mir kommt seine Geschichte echt schleierhaft vor! Was soll ich tun? Zahlt die Haftpflicht sowas? sollte ich Fotos vom Schaden machen und die auch der Versicherung schicken? Es wäre nett wenn ich eine Antwort bekommen könnte vielen Dank
10 Antworten
Ganz entspannt bleiben, Kinder unter 6 können nicht verantwortlich gemacht werden - gelten quasi als Naturgewalt. Ausserdem waren deine Kinder ja auf seinem Grundstück und seinem Trampolin, also wäre sowieso er verantwortlich. Melde es deiner Versicherung. Die prüfen, ob deine Kinder mitversichert sind (ich habe eine extra Haftpflicht für meine Kinder, aber noch nie in Anspruch genommen). Und die Versicherung entscheidet sowieso, ob der Schaden erstattungsfähig ist. wenn nicht, hat dein Vermieter eben Pech gehabt. Die einzig wichtige Frage hier ist, welches Verhältnis du zu Deinem Vermieter hast und weiterhin haben möchtest. Dementsprechend solltest du handeln.
Wir haben ein schlechtes, deswegen ziehen wir in 2 Wochen um
melde den schaden der versicherung, am besten bei deinem sachbearbeiter vor ort in der filiale und erkläre die sache genau so, wie hier dargelegt. die werden den schaden prüfen und klären, ob er erstattungsfähig ist. wenn ja ok, dann bekommt der herr sein geld. wenn nicht, dann wird die versicherung das begründen und du kannst ihm erklären, warum die sache nicht so abgelaufen sein kann, wie er sagt.
Wende dich an die Versicherung, ich bezweifel allerdings das diese zahlt.Denn auhc mir kommt die Geschichte schleierhaft vor, da ein 4 j Kind nciht so viel kraft und Gewicht hat. Ich denke mir das die Versicherung das gegebenfalls überprüfen lassen wird.
Hallo melly1676
Aufjedenfall Fotos machen und einen genauen Bericht schreiben wie der Vorfall angeblich ablief (am besten mit deinem Vermieter zusammen)
Die Versicherung prüft das dann ob es wie im Ablauf beschrieben zu so einem Schaden kommen kann oder sie zahlt einfach...
Andererseits ist auch die Frage ob er es gesehen hat ? Hat er Zeugen ? Hat es deine Tochter zugegeben ?
Eigentlich solltest du egal wie es war selber nichts bezahlen müssen...
MFG
Yannik
Ja dann hat dein Vermieter Pech und du bist im Recht =)
Für den Schaden müssen sie nicht aufkommen. Sie ist ja erst 4 Jahre alt. Um aber keinen Ärger mit dem Nachbarn zu haben,könnte auf Dauer anstrengend werden, bieten sie ihm vielleicht etwas Geld an. Des Friedens willen. Die Versicherung wird das nicht zahlen.
Nein er hat es gerade zu mir gesagt und die kleine ist noch im Kindergarten ich fage sie aber ganz sicher. Angeblich hat er sie gesehen hat aber keine Zeugen. Letzte Woche war es aber sehr nass und kalt und ich kann mich nicht erinnern das sie da hinten auf dem Trampolin war schließlich lag Schnee.