KFZHändler zu Händler Geschäft- Rechtsfreier Raum bei Unfallfahrzeugen?
Hallo,
Wir sind im Gebrauchtwagen Handel tätig und haben vor kurzem einen Wagen gekauft, wo ein nahezu Totalschaden vom Verkäufer repariert wurde. Der Händler sprach von kleineren Reparaturen an der front, und da wir unsere Autos nur selten begutachteten,bezahlten wir per Überweisung und schickten unsere Spedition hin. In der Rechnung steht Unfallfahrzeug, teil lackiert. Meiner Meinung nach, ist dies eine vorsätzliche Täuschung. Wie sieht es Rechtlich aus bei Händler Geschäften? Hat er die Pflicht uns auf solch massive Vorschäden hinzuweisen, oder ist das Händler zu Händler Geschäft wirklich solch eine Rechtsfreie Zone?
2 Antworten
Grundsätzlich gilt auch im Bereich B2B, dass die Kaufsache (Auto) den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen muss. Es gibt hier keine rechtsfreie Zone. Nur, sollten Fakten beweisbar gesichert werden.
Wenn die vertragliche Vereinbarung so aussieht, dass nur kleine Beschädigungen vorhanden waren, ist vom Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft auszugehen.
Schwerwiegend dürfte hier das Beweisproblem zuschlagen. In eurem Vertrag steht letztlich nur drin "Unfallwagen". Das kann nun vieles bedeuten.
Unterm Strich denke ich, ihr habt schlechte Karten, weil ihr die Aussage "nur kleine Beschädigungen" nicht beweisen könnt. Deswegen würdet ihr wohl in einem Rechtsstreit auch unterliegen.
Nun, ein Unfallfahrzeug ist es ja wohl.
Teillackiert bedeutet auch nur, dass Teile lackiert wurden. Du schreibst, die komplette Front. Demnach wurde das Heck nicht neu lackiert. Die Teillackierung bezieht sich auf das gesamte Fahrzeug, also auch soweit in Ordnung.
Eine mündliche Zusicherung ist nicht wertlos und würde vor Gericht auch zählen. Das Problem an solchen Zusicherungen ist die Beweisbarkeit. Wenn du nun behauptest, es hätte diese Zusage gegeben und der Verkäufer bestreitet dieses, wem soll der Richter glauben? Hier liegt die Beweislast bei dir. Den Beweis wirst du aber wahrscheinlich nicht führen können, weswegen du hier einfach ein Problem hast.
Bisher wart ihr bei der Dokumentation von Telefonaten wohl eher blauäugig. Solche Vereinbarungen sollten schriftlich fixiert und nochmals bestätigt werden. Dann hat das Ganze auch Hand und Fuß.
Ein Unfallfahrzeug kaufen, selten gegutachten...? Mysteriös! Da hast Du aber rechtlich ganz schlechte Karten. Gibt es wenigsten einen Kaufvertrag? Jeder Gebrauchtwagenhandel braucht auch einen Fachanwalt, habt Ihr keinen?
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Wie gesagt wortwörtlich steht im Vertrag "Unfallfahrzeug Teillackiert". Bei diesem Fahrzeug wurde aber so ziemlich die ganze Front ersetzt. Es wurde nur mündlich zugesichert,dass es an der Front leichte Lackreperaturen gab. Zählt dieses nicht vor Gericht?