Autokauf Seitenschaden stellt sich als Rahmenschaden heraus.
Hallo,
ich habe letzte Woche einen VW Passat Bj. 2005 Privat gekauft.
Das Auto hat aber einen Reparierten Seitenschaden. Man sieht es noch ein kleinen stück an der Beifahrer Tür wo die Spaltmaße nicht stimmen. Jedenfalls sollte das Auto sonst Top sein, bis auf die Bremsen die neu gemacht werden müßten.
Ich habe auch eine Probefahrt mit dem Auto gemacht, dabei ist mir aufgefallen, das bei Geradeausfahrt das Lenkrad etwas nach Links gedreht ist. Da meinte der Verkäufer zu mir, dass es an der Spureinstellung liegt und er diese noch einstellen lassen würde bovor ich das Auto abhole.
Als ich das Auto denn abgeholt habe, war die Spur auch richtig eingestellt. Jedenfalls sah es so aus. Beim Heimweg ist mir denn aber aufgefallen, dass es jetzt nicht mehr ganz schief steht, sondern nur noch leicht. Dann bin ich selbst zum Spureinstellen gefahren. Jedenfalls wurde dort aber festgestellt, dass das Auto nicht nur einen Seitenschaden hat, sondern auch der Rahmen verzogen ist. Dies hat mir der Verkäufer aber nicht erzählt. Es war nur von einem Reparrierten Seitenschaden die Rede. Im Kaufvertag steht auch nur Seitenschaden. Nichts vom Rahmenschaden. Der Meachniker meinte aber, dass das Auto so warscheinlich nicht mehr durch den Tüv kommen wird...
Ich bin denn wieder zum Verkäufer gefahren und wollte vom Kaufvertag zurück treten. Dieser meinte aber nur, dass ich Pech gehabt habe, gekauft wie gesehen. Aber er hat mir doch den Rahmenschaden vorenhalten und von einem reparierten Seitenschaden gesprochen.
Was kann ich jetzt machen ? Wie seht die die Sache ?
LG.
8 Antworten
Zu einem Rechtsanwalt gehen. Selbst wenn im Kaufvertrag, den Du unterschrieben hast stehen sollte "Gekauft wie gesehen", ist das nicht gültig.Du bekommst auf jeden Fall Recht und dann darf der Verkäufer auch noch Deine Rechtsanwaltskosten bezahlen.
Das ist wohl nen Witz?
naja soweit ich weiß wenn in deinem vertrag stehen hast "gekauft wie gesehen" dann kannst du da nichts rütteln weil du dann ja dafür unterschrieben hast dass du das auto so nimmst wie du es gesehen hast und dann muss der verkäufer dir eigentlich gar nichts über das auto sagen ... und wenn du es privat kaufst dann hast du sowieso schlechte karten
und es muss auch nicht sein dass er es gemerkt hat weil selbst bei spurvermessen merkst du das nicht ... vllt zeigt es dir an dass vorn und hinten verstellt ist aber dann stellst du beides ein dann passt das auch und kein mensch merkt dass der rahmen verzogen ist
Im Vertag steht nichts von "gekauft wie gesehen" dies hat er mir nur gesagt, als ich beim ihm war und vom Kauf zurücktreten wollte.
Ich denke , das der Verkeufer genau wuste, wie Er das machen muss. Der hatt den Seitenscharden im Vertrag, und konnte das nicht einschätzen. ( Ich sehe das auch anders, aber wenn der nicht vom Fach ist kann man das so machen) Also hast Du bescheid gewust,und kannst nun nicht nachweisen, das Er irgendwass wuste. Gekauft wie Gesehen, ist bei Privatvekauf so, das man die Wahe so Gekauft hatt, wie sie ist. Das ist DUMM GELAUFEN
du hast schlechte karten
er hat seitenschaden geschrieben, niemand erwartet von ihm, fachmann zu sein
du kannst das riskieren, aber du brauchst nen anwalt, der richtig lust hat und es ist schwer ungewiss, ich würde es ohne rechtsschutzversicherung auf keinen fall machen
wo siehst du einen händler?
das sind 2 privatleute, ich war schon mit einem auto vor gericht, der hatte gar nichts von schäden geschrieben und der richter war auch der ansicht, dass so ein getriebeschaden durchaus normal bei einem gebrauchten auto ist
das war der typische höhere beamte, der sich alle 3 jahre einen neuwagen holt
er war richtig angeekelt von gebrauchtwagen
und er schreibt noch schaden
ich hatte 1995 6000 dm dafür bezahlt, das sind ca 6000€ kaufkraft
Du kannst nicht lesen "Privatkauf " vom Händler hast Du recht
Wenn ein Getriebe plötzlich kaputt geht, kann passieren, da steckt man nicht unbedingt drin. Übrigens muss auch ein Privatmensch die Garantie ausdrücklich im Vertrag ausräumen, sonst ist er auch dabei.
nein, der schaden war schon älter, ich musste und konnte ihm aber arglist nachweisen, aber das war wirklich nicht so einfach alles
Ja, sehe ich nicht. Stimmt.
Jop, man überliest auch mal was. Aber von ausgeschlossener Garantie lese ich auch nichts. Dann haftet auch ein Privater.
Dann hast du also doch Nachlass gekriegt, oder er hat die Karre zurück nehmen müssen?
nachlass, knapp 40%, aber da er so etwas wie h4 war, hieß damals sozialhilfe, hätte er es einfach nicht bezahlt
aber der richter hatte ihm für den fall eine verurteilung wegen betrugs in aussicht gestellt und vorbestraft und auf bewährung war er auch, da hatte er lieber gezahlt dann^^
Also,
ich muss dazu noch sagen, dass der Käufer den Wagen mit dem unreparieten Schaden gekauft hat und denn selbst reparieren lassen hat oder selbst repariert hat. Er hat das auto nie selbst angemeldet gehabt....
Normal sollte er aber auch wissen, dass der Rahmen verzogen ist, wenn er die Spur einstellen lassen hat.
nein, dann hast du eher noch schlechtere karten
vergiss es
du müsstest ausdrücklich gefragt haben, ob er keinen rahmenschaden hat, er nein gesagt und du das beweisen können
du kannst das vergessen, für den richter reicht seitenschaden
3600€uro.
Normal muss der Verkäufer mir aber selbst auch ohne zu Fragen die Unfallschäden nennen. Er muss ja auch von dem Rahmenschaden wissen, denn er war ja selbst beim Achsvermessen.
Na super, dann riecht es verdammt nach Betrug. Eine Kontrolluntersuchung wäre billiger gewesen.
Was steht im Vertrag? Geh zu einem RA, ich hoffe, du hast Rechtsschutz.
Hier dürfte die Grenze zum Betrug bereits erreicht sein, wenn nicht gar überschritten.
Übrigens sollte man sich, wenn man selber fast keine Ahnung hat, immer fachmännischen Rat holen. Z.B. beim TüV oder ADAC. Wie teuer war denn das Schmuckstück?
Moderne Pkw haben übrigens Jahrzehnte schon keinen Rahmen mehr. Es ist eine selbsttragende Karosserie. Die scheint allerdings verzogen zu sein. M.M. nach muss ein Händler darauf hinweisen, also nur zum Ausschlachten anzubieten.
Also ich habe 3600€uro gezahlt.
wenn man keine ahnung hat, sollte man auch nicht mit so worten wie betrug um sich werfen
Ich bin KFZ-Mechatronikergeselle und kenne mich evtl ein bisschen besser aus als du.
Wie du meinst, es wird sich ja zeigen. Findest du das also ok und glaubst du ernsthaft, der Händler wusste das nicht? Haha. Was meinst du, hat er für die Kiste gezahlt? Der Käufer sollte sich dringend mal mit dem Vorbesitzer darüber unterhalten. Stammt das Ding von der Autoverwertung, dann vermutlich für runde 1000€ gekauft, vermute ich. Meinte den da oben. Sorry, hab dich auf den ersten Blick verwechselt.
Wirklich nicht? Wenn ein Händler für diesen Preis einen Wagen verkauft, sollte er es durchaus wissen. Garantiert hat er das auch gewusst. Übrigens fällt das auch klar unter Garantiefall. Allerdings muss notfalls bewiesen werden, dass der Schaden nicht erst später beim Käufer auftrat. Wie alt ist eigentlich die HU Plakette? Vielleicht neu? Dann würde es für den Prüfer mulmig.