Eigener geparkter PKW rollt trotz angezogener Handbremse auf Nachbarauto.
Hallo Community,
mir ist kurz nach meinem Gebrauchtwagenkauf ein kleiner Unfall passiert.
Am 15.10.13 habe ich den 4er Golf abgeholt. Schon am ersten Abend nach dem Kauf, ist mir mein Golf mit dem Heck, trotz maximal angezogener Handbremse, auf das Nachbarauto frontal "aufgerollt". (Als ich ausstieg stand das Auto noch sicher vor dem Haus.) Die Entfernung betrug hierbei höchstens 4-5m.
Am selben Abend fiel mir der Schaden auf und so, wie es sich natürlich gehört, habe ich meine (superfreundliche) Nachbarin sofort informiert und den Wagen vor gefahren.
Nun zu den Schäden:
- Zum einen hat mein Golf eine kleine Delle an der Einbuchtung in der das Kennzeichen sitzt.
Das Gegnerauto, ein Geländewagen mit stabilerer Karosse hatte nun ein sichtbar zerdeppertes Kennzeichen und ein Teil des Kennzeichenhalters ist komplett abgebrochen.
Wenn man das Kennzeichen abnimmt ist ein weiterer Schaden festzustellen, an der Stelle, an der die Kennzeichenhalterung befestigt wurde. Man kann sich das so vorstellen, wie wenn man einen langen Nagel durch ein Loch in einer Kunststoff Karosse steckt und diesen an beiden Seiten in die gegenüber liegende Richtung drückt. Also ein von außen nicht sichtbarer und sowieso minimaler Schaden an der Fahrzeugfront.
Wie es der Zufall will, ist mein Auto "natürlich" auf das Auto der Nachbarn gerollt, mit denen wir ein nicht all zu friedliches Verhältnis pflegen. Wir einigten uns am selben Abend darauf, dies ohne Versicherung etc. zu regeln. Aber anstatt an der Abmachung festzuhalten nutzt sie dies nun um uns wirklich eins auszuwischen, was man auch durch ihre provokante hochnäßigkeit und ausdrucksweise feststellen kann.
2 Tage später stand die nette Nachbarin vor der Tür und bat mich zu ihrem Auto. Sie sagte mir, dass sie einen Gutachter eingeschaltet hätte und dieser einen Schaden im ersten tausender Bereich festgestellt hätte.
Heute kam zusätzlich ein Brief einer Anwaltskanzlei, die unsere Nachbarin Zitat: ..."mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen..." dazugeschaltet hat.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Trägt der Fahrzeugverkäufer eine Mitschuld, weil er diesen offensichtlichen Schaden verschwiegen hat? Der Kaufvertrag: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf Der Verkäufer hat keine Beschädigungen angegeben obwohl die Handbremsenschwäche (und nebenbei auch ein verschwiegener Unfallschaden + etliche Kleinigkeiten) vorhanden sind.
2. Kann ich ebenfalls einen Gutachter einschalten, der feststellen soll ob diese minimalen Schäden schon vorher vorhanden waren? Und wer trägt die Kosten? Übernimmt das meine Versicherung bei Haftpflicht? (DEVK)
Wäre wirklich super, wenn mir da jemand ähnliche Erfahrungen oder gar rechtliche Regelungen und weitere Ratschläge geben könnte.
Jonas
8 Antworten
Gegengutachter bringt nichts außer nur Kosten.
aber ich kann dir sagen, daß einfach JEDE lackierte Stoßstange die beschädigt ist, ein 1000 EUR Schaden ist. wenn man es vernünftig lackieren will, dann kannst Du nur ne neue nehmen und die dann lackieren, dann bist Du mit Demontage und neuer Montage immer bei 1000 EUR.
Fahr doch mit Deinem Auto mal in die werkstatt oder zur einer DEKRA Stelle. Eine Feststellbremse muß an Bremskraft mindesten 16% des zul Gesamtgewichtes des Fahrzeuges aufbringen, sonst ist das nicht i.O.
Wenn dem so ist, dass Deine Feststellbremse defekt ist, dann würde ich mal den Händler mit ins Boot nehmen.
Der Geschädigte kann natürlich einen Gutachter zuziehen. Du leitest den ganzen Vorgang an deine Haftpflichtversicherung weiter. Du kannst ja deine Bedenken über die Schadenshöhe geltend machen. Ob der Versicherer dann für eine Bagatelle ein Gegengutachten bestellt, ist fraglich.
Du selber solltest das auf keinen Fall tun, sonst musst du das selbst bezahlen.
Hast du den Wagen von einem Händler oder privat gekauft? Du kannst evtl. den Vertrag rückgängig machen. Aber für diesen Schaden bist du trotzdem verantwortlich.
Habe den Golf privat gekauft. Möchte das Auto auf jeden Fall behalten, also schließe ich diese Option aus, trotzdem danke!
Also, bei so einer kleinen Summe wird die ja als zopfig bekannte DEVK den Anwalt und den Gutachter wohl nicht bezahlen und den Rest ordnen. Dafür ist eine Versicherung ja auch da und die Anspruchstellerin hat eine Schadensminderungspflicht. Viel Glück und was denn der Verkäufer damit zu tun hat, daß der Gang von dir nicht eingelegt wurde, erschließt sich mir nicht.
alleine dein Problem ,der Verkäufer hat damit nichts am Hut.
Melde den Schaden deiner Versicherung zwecks Regulierung.
- kann das internet aus der ferne nicht beurteilen.
- kannst du, den bezahlst erst mal du.. warum deine versicherung? die haben kein interesse daran. wenn du klagst und gewinnst, bekommst du das geld jedoch wieder zurück.