Identität durch Kennzeichen
Hallo ,
Ich habe eine Frage an eine Person die ich nicht kenne, lediglich das Kennzeichen ist mir bekannt. Ist es möglich die Identität dieser Person nur anhand des Kennzeichens herauszufinden, wenn ja, wo ?
11 Antworten
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: es ist möglich. allerdings muss die anfrage im zusammenhang mit der teilnahme am straßenverkehr stehen. dann bekommst du auf eine schriftliche anfrage die halterdaten mitgeteilt. wenn sich dann allerdings herausstellt, dass du falsche angaben gemacht hast, wird die zulassungsbehörde anzeige erstatten.
auf legalem Wege - nein
du könntest behaupten, die besagte Person habe dir eine Schramme in dein Automobil gefahren oder so. allerdings kann das böse Konsequenzen für dein "opfer" haben.
ein anderer Weg wäre bei der Zulassungsstelle um die Übermittlung einer Nachricht zu bitten. das machen die aber nur auf Kulanz und natürlich nicht mit jeder beliebigen Nachricht...
an sonsten fiele mir noch ein, dass du in der öffentlichkeit einen Aufruf startest: also bei Facebook mal fragen: wer kennt den fahrer von "AB XY 99" oder beim lokalen Radiosender mal anrufen und eine Art Reiseruf inziieren....
zum biespiel wie "die süße blonde mit dem weißen Golf, kennzeichen ____. möchte bitte ihren zukünfitgen Freund anrufen! - die Telefonnummer gibt es hier bei HR1 unter 0800...."
ich drück dir die daumen, und BITTE lass den Quatsch mit der Schramme, das versaut dir alles!
lg, Anna
:D ok Danke !
Der Halter des Fahrzeuges kann über die Datenbank der Zulassungstelle identifiziert werden. Diese Daten dürfen aber nur heraus gegeben werden wenn es z.B. zur Aufklärung einer Straftat unbedingt nötig ist.
Du musst diese Person also anzeigen damit die Polizei dann den Halter ermittelt. Kommt es zum Gerichtsprozess, dann wird Dir die Identität der Person natürlich mitgeteilt damit Du Deine Schandensersatzansprüche geltend machen kannst.
Nicht auf legalem Wege. Das kann nur eine Zulassungsstelle oder eine Polizeibehörde und der Zentralruf der Autoversicherer. Das unterliegt dem Datenschutz.
Diese Information unterliegt dem Datenschutz und darf nicht an Privatpersonen weitergegeben werden.