Hatte vor kurzem an einem samstag einen kleinen unfallschaden der sich wie folgt zugetragen hat. bin in meinem heimatdorf an einer kreuzung rechts in eine schmale Seitenstraße abgebogen dort stand auf der linken fahrbahnseite entgegen der Fahrtrichtung das fahrzeug des unfallgegners. von außen konnte man nicht erkennen, dass in dem fahrzeug noch personen sitzen u.a. wegen getönten scheiben. beim passieren des fahrzeuges wird auf der beifahrerseite die Türe im Fonds schnell geöffnet (von der tochter des Fahrzeugführers ca 14 jahre alt). dies geschah unmittelbar vor meinem fahrzeug, weshalb ich nicht mehr großartig zum bremsen kam (Geschwindigkeit ca 20 km/h). die geöffnete Türe traf auf meinen außenspiegel und knallte diesen gegen meine Türe und riss den spiegel schlussendlich komplett ab. der unfallgegner war sich sofort jeder schuld bewusst und meldete es auch umgehend der huk. den schaden lies ich gleich am montag bei BMW in augenschein nehmen. neuer spiegel wurde angebracht und zwei wochen später wurde das fahrzeug lackiert. nach circa 3 wochen erhalte ich die nachricht von der huk Coburg, dass diese nur 50% des Schadens bezahlen und ich für die anderen 50% aufkommen müsse (immerhin sind dies über 1.100 €).
Begründung:
"ein schuldhaftes verhalten der die Türe öffnenden Beifahrerin muss sich unserer kunde nicht wie eigenes verschulden anrechnen lassen. die beifahrerin ist deliktsfähig. die annahme, dass sie zu nah dem fahrzeug von herrn ... vorbei gefahren sind, lassen wir ausser betracht.
da beiden unfallpartnern kein konkretes verschulden nachgewiesen werden kann, haften beide fahrzeughalter aus der von ihrem fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr zu gleichen teilen."
um das "zu nah am Fahrzeug vorbei gefahren" anzusprechen, die Türe war komplett geöffnet und hat nur den Spiegel erwischt, Abstand war daher Ansich schon gegeben. zudem handelt es sich um eine schmale Seitenstraße, wo bereits Fahrzeuge auf der rechten Seite standen und daher konnte kein größerer Abstand eingehalten werden
meiner Meinung nach tritt Paragraph 14 stvo ein. da ich allerdings laie bin und nicht über eine Rechtsschutzversich verfüge müsste ich den Anwalt erstmal aus eigener tasche zahlen.
ware über konstuktive Ratschläge sehr dankbar!!!