KFZ-Versicherung: Muss der Halter der Versicherungsnehmer sein?
Hallo zusammen,
ich plane mich selbstständig zu machen und ein Fahrzeug auf die Firma zu kaufen. Ich bin allerdings noch relativ jung (24) (Führerschein seit Sep. 2009) und rechne daher mit hohen Beitragszahlungen. Deswegen dachte ich, dass ich das Auto evtl. über die Eltern versichern lasse und diese mich als Fahrer einsetzen. Geht das, dass ich (meine Firma) Fahrzeughalter bleibt und Versicherungsnehmer meine Eltern?
5 Antworten
Üblicherweise ist der Fahrzeughalter auch zugleich Versicherungsnehmer. Doch dies muss nicht immer so sein. So können also zwei verschiedene Personen Halter und Versicherungsnehmer sein. Auch müssen beide nicht zwangsweise miteinander verwandt sein. Die Frage ist vielmehr, ob es auch Sinn macht, dass es zwei getrennte Personen sein müssen. Nicht jede Versicherung sieht es so supergern, wenn es zwei verschiedene Personen sind. Die Konsequenz ist dann oft, dass der Versicherungsbeitrag am Ende etwas höher ausfällt, wenn beide nicht die gleiche Person sind.
Vor allen Dingen bei der Partnerregelung oder Zweitwagenregelung geht man gern so vor, wenn man die günstigere KFZ-Versicherungseinstufung von einer anderen Person nutzen möchte. Dies kann jemand aus der Verwandtschaft oder Bekanntschaft sein. Dann setzt man genau diese Person, die also die günstigere Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse bekommen kann, als Versicherungsnehmer ein. Man selbst lässt sich dann als KFZ-Halter einschreiben. Im Fall von Ordnungswidrigkeiten etc. bekäme dann also nicht die verwandte oder bekannte Person die Post von der Behörde, sondern man selbst.
Abweichende Haltereigenschaft ist durchaus nichts ungewöhnliches. Allerdings müssen die Rechnungen für Firmenfahrzeuge auch auf die Firma lauten, sonst spielt das Finanzamt nicht mit.
Versicherungstechnisch geht das. Aber für die Buchhaltung wär's besser, wenn die Firma Versicherungsnehmer ist. Für Handwerker gibt es da übrigens gute Angebote auch zum Flottentarif, schon ab dem 1. Fahrzeug, mit einem pauschalen Beitragssatz (also ohne SF-Klassen). Erkundige Dich deswegen 'mal bei der VHV oder der KRAVAG (R+V).
Du hast schon richtig vermutet: Der Halter eines Pkw ist immer auch der Versicherungsnehmer.
Wenn Du jetzt Fahranfänger bist, dann ist es sehr gut, wenn der Wagen, den Du fährst, erst einmal einem Verwandten (Vater, Mutter) gehört, der auch schon einen anderes Auto fährt. Er muss dann nämlich viel weniger Versicherungsbeiträge bezahlen, als Du Fahranfänger. Wenn Du nach einigen Jahren Praxiserfahrung gesammelt hast, dann ist es möglich, den Vertrag dann auf Deinen Namen umschreiben zu lassen. Damit bist Du dann in einer besseren Schadenfreiheitsklasse.
Sprich mit Deinen Eltern, damit der Wagen über Vater oder Mutter zugelassen wird!
: Der Halter eines Pkw ist immer auch der Versicherungsnehmer.
Nein. Halter und Versicherungsnehmer können zwei verschiedene Personen sein.
klar geht das :) wenn der wagen als zweitwagen deiner eltern angemeldet wird, kann er sogar noch günstiger in der versicherung sein.