Habe einen Mahnbescheid von der KFW bekommen. Diese fordern einen bestimmten Betrag inklusive Zinsen, Mahngebühren etc.
Ursache des ganzen waren mehrere Raten eines Studienkredites welchen ich vor sage und schreibe 10/11 Jahren genommen hatte - steht mit dem Datum auch im Mahnbescheid so.
Fast ein Jahrzent war übrigens nix gewesen - keine Schulden keine Briefe, Schufa is sauber etc.
Meine Frage zum ganzen wenn ich im Mahnbescheid ankreuze das ich die Forderung so nicht akzeptiere geht das ganze an ein Gericht?
Der Mahnbescheid ist lediglich dazu da um Ansprüche welche man meint zu haben schnell umzusetzen. Ich persönlich hatte wenn etwas war immer einen Anwalt mit einer Klage beauftragt - so etwas mit Mahnbescheid ist mir zu unsicher
Muss die KFW Ihre Forderung bei Widerspruch glaubhaft vor Gericht belegen mit Beweisen etc. Sind die da gut drin? Wird ein Richter klagen von der KFW per se als "komplett richtig durchwinken"?
Mir scheint dieser Verein wenn ich an die Lehmann-Überweisung o.ä. denke nicht sonderlich gut mit Zahlen umgehen zu können... Bzw. fordern diese für mich viel zu hohe und unplausible Summen....
Musste die KFW bei jemandem schon mal eine Forderung abändern oder gänzlich streichen aufgrund fehlender Beweise, Glaubhaftigkeit oder Rechenfehlern? Müsste ja genug Leute geben die auch zumindest ne Zeit lang den KFW-Studienkredit in Anspruch genommen haben.