Kennt jemand den Fachbegriff ...
wenn ich nach einer Auseinandersetzung bei meinem Anwalt anfordern will, dass der Täter Abstand von mir halten soll/muss, weil er mir droht den Kiefer zu brechen und mich mit seiner Gasknarre abknallt. Anzeige läuft schon.
8 Antworten
Einstweilige Verfügung. Diese wird dem Typen aber auch schon von der Polizei auferlegt worden sein, gehe ich jetzt mal von aus. Heißt wenn er dann in den von dir "geschützten" Freiraum eindringt, dann macht er sich schon Strafbar, ist dann so wie ne Art Hausfriedensbruch. Da kannst du ihn dann bei den GanzJahresKarnevalisten (Polizei) anzeigen und dann kriegt er entweder ne saftige Geldstrafe oder halt dar er mal die Zelle von innen begutachten.
So weit ich weiß, wird das dann so geregelt das er sich dir nicht auf 50 m nähern darf.
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
Einstweilige Verfügung nach GewSchG (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen)
Einstweilige verfügung zur Unterlassung. Der darin bestimmte Abstand wird auch als Bannmeile bezeichnet.
Einstweilige Verfügung zum singemessen einhalten eines erlassenen abstandes
Man kann eine einstweilige Verfügung beantragen.
dann kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 8 Monaten kommen
Was passiert, wenn er die nicht einhält ?