Kennt jemand den Fachbegriff ...

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einstweilige Verfügung. Diese wird dem Typen aber auch schon von der Polizei auferlegt worden sein, gehe ich jetzt mal von aus. Heißt wenn er dann in den von dir "geschützten" Freiraum eindringt, dann macht er sich schon Strafbar, ist dann so wie ne Art Hausfriedensbruch. Da kannst du ihn dann bei den GanzJahresKarnevalisten (Polizei) anzeigen und dann kriegt er entweder ne saftige Geldstrafe oder halt dar er mal die Zelle von innen begutachten.

So weit ich weiß, wird das dann so geregelt das er sich dir nicht auf 50 m nähern darf.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Einstweilige Verfügung nach GewSchG (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen)

Einstweilige verfügung zur Unterlassung. Der darin bestimmte Abstand wird auch als Bannmeile bezeichnet.

Einstweilige Verfügung zum singemessen einhalten eines erlassenen abstandes

Man kann eine einstweilige Verfügung beantragen.

Davidoff15 
Beitragsersteller
 12.06.2010, 14:43

Was passiert, wenn er die nicht einhält ?

Claymore6  12.06.2010, 14:46
@Davidoff15

dann kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 8 Monaten kommen