keine ausbildung kein geld was tun?
Hallo, ich (18) habe letzes jahr eine berufsvorbereitung gemacht finde aber keine ausbildung was kann ich machen arbeitsamt hat mir kindergeld gestrichen wie komm ich an geld ?
11 Antworten
Hallo WaldhofMannheim,
Du kannst Dich auch jetzt noch für dieses Jahr um einen Ausbildungsplatz bewerben. Viele Ausbildungen fangen erst am 1.9. bzw. 1.10. an und es gibt noch freie Plätze. Ich empfehle Dir aber, in jedem Fall vorher in den Unternehmen anzurufen, um herauszufinden, ob dort ausgebildet wird und ob es noch einen freien Platz gibt. Der Anruf hat außerdem noch weitere Vorteile, nämlich
- dass Du wertvolle Zeit sparst, weil Du sofort eine Rückmeldung bekommst,
- dass Du den richtigen Ansprechpartner in Erfahrung bringen kannst,
- dass Du Dich im Anschreiben auf das Telefonat beziehen kannst,
- dass Du Deine Kontaktfreudigkeit bereits im Vorfeld unter Beweis stellst und
- dass Du Zeit und Kosten für die schriftliche Bewerbung sparen kannst, wenn in einem Unternehmen nicht ausgebildet wird oder kein Platz für dieses Jahr mehr frei ist.
Kleinere Betriebe kannst Du auch persönlich besuchen. Mit etwas Glück brauchst Du dann gar keine schriftliche Bewerbung mehr. Falls doch, kannst Du gerne erstmal einen Entwurf hier einstellen (bitte vollständig und anonymisiert) und nach Verbesserungsmöglichkeiten fragen. Anregungen findest Du z. B. hier: karrierebibel.de/bewerbung-fuer-ausbildung/
Hallo,
bis wann war der Schulbesuch?
Schulabschluss?
Bundesland?
Im welchem Bereich bisher eine Ausbildung gesucht?
Gründe für die Absagen?
Gruß
RHW
arbeiten gehen oder von deinen Eltern.
Jobben, irgendetwas, z.B. werden immer Zeitungsausträger für Tageszeitungen für morgens ganz früh gesucht.
Melde Dich ausbildungssuchend - dann gibts auch wieder Kindergeld.
Für ein Kind ohne Ausbildungsplatz steht Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr zu. Dies gilt aber nur, wenn das Kind eine Ausbildung beginnen möchte, dieses aber wegen Fehlens eines Ausbildungsplatzes nicht möglich ist. In diesem Fall kann das Kind ohne Ausbildungsplatz nur berücksichtigt werden, wenn es trotz ernsthafter Bemühungen um einen Ausbildungsplatz eine Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt wegen Erfolglosigkeit der Bemühungen nicht antreten kann. Die Erfolglosigkeit der Bemühungen ist z.B. durch Absagen auf die getätigten Bewerbungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.
Auch gilt als Nachweis, wenn das Kind bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder einem vergleichbaren Leistungsträger für Arbeitslosengeld II als Bewerber auf einen Ausbildungsplatz oder Bildungsmaßnahmen registriert und geführt wird.