kaufvertrag, Rücktritt nach Anzahlung möglich? HILFEEEE
Hallo, ich habe mir vor kurzem einen VW Lupo, angesehen und am nächsten Tag hat ein bekannter sich das Auto angesehen. Er meinte es sei alles gut, also habe ich 500€ angezahlt (Kaufpreis 1500€ mit anmeldung). Durch mehrere Personen habe ich erfahren das dieser Händler einen schlechten Ruf hat. Da wir keine Probefahrt gemacht haben, wollte ich die doch noch so schnell wie möglich machen und habe ihn kontaktiert, er meinte dann nur das er die Probefahrt bei der Übergabe dann macht und ist mir einfach nur pampig gekommen. Jetzt möchte ich das Auto nicht mehr haben. Jedoch möchte ich die Anzahlung einfach zurück bekommen und dann ist die Sache gut. Er hat mir auch nur einen Quittungsbeleg gegeben. Ist es möglich mein Geld zurück zu bekommen und wenn er es nicht gibt, habe ich dann Chancen das Geld über einen Anwalt zurück zu bekommen? Ich habe nichts unterschrieben!
4 Antworten
Wenn du den Wagen schon angezahlt hast, dann hat du dem Kauf zugestimmt, also einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Das ist zwar ungewöhnlich und äußerst unklug, aber gültig. Das mit der Probefahrt hätte dir früher einfallen müssen. Weshalb du darauf verzichtet hast, bleibt wohl dein Geheimnis. Immerhin hast du aber gegenüber dem Händler einen Gewährleistungsanspruch von 6 Monaten, falls der Wagen einen Mangel aufweist:
http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2012/1106/011_obsoleszenz.jsp
Jeder Händler ist gesetzlich verpflichtet eine Gewährleistung zu geben. Gewährleistungsansprüche kann ein Kunde nur gegenüber dem Händler einer Sache geltend machen, nicht gegenüber dem Hersteller. Ansprüche hat der Kunde dann, wenn beim Verkauf der Sache ein Mangel vorlag. Zwei Jahre nach dem Verkauf erlischt die Gewährleistungsfrist. Tritt in den ersten sechs Monaten ein Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser schon bei Verkauf vorlag. Ist der Händler der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Verkauf entstanden ist, muss er das beweisen.
Dafür ist es zu spät. Ein Rücktrittsrecht gibt es in deinem Fall nicht. Gekauft ist gekauft und Verträge sind dazu da, eingehalten zu werden.
Woher glaubst du, von einem vertrag einfach zurück treten zu können. Dass du nicht VOR dem Kauf eine Probefahrt verlangt hast, ist doch dein Problem. Wenn du jetzt das Fahrzeug nicht mehr willst, kannst du deine Anzahlung abschreiben. Genau deswegen wird ja eine Anzahlung verlangt.
Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher. Mit Anzahlung hast Du dem Kaufvertrag offensichtlich zugestimmt. Dass Du vorher keine Probefahrt machst, ist dumm, aber Dein persönliches Problem. Rechtlich kommst aus der Sache nicht mehr raus. Da bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wenn dieser nicht will, musst Du ihm das Fahrzeug abnehmen.
Ich denke schon. gerade wenn er pampig ist, weiss er wohl das er im Unrecht ist. Lass keine Zeit verstreichen, ruf gleich nen Anwalt an. Wenn du willst empfehle ich Dir meinen, den kannst du auch fragen, ohne, dass er gleich Kohle will. Lg
naja anrufen und um Rat bitten ist viell ganz gut. ehm kannst du die Nummer hier schreiben oder per pn?
aber ich weiß ja nicht ob bei dem Fahrzeug ein MAngel vorliegt, ich möchte ja dann nur vom Kaufvertrag zurücktreten