Kaufvertrag für Tier abgeschlossen, Käufer will das Tier plötzlich behalten - kann ich was tun?
Hi,
wir wollten uns von einem privaten Verkäufer eine Rassekatze zulegen, der uns auf ein Gesuch bei eBay Kleinanzeigen angeschrieben hat. Es war von Anfang an gesagt, dass wir das Tier Mitte Juli holen wollen, ich war zwei Mal dort und am 10.06. haben wir einen Kaufverträg über die Katze abgeschlossen mit einer Anzahlung von 50€.
Jetzt, eine Woche vor der Abholung, bekommen wir eine Nachricht, dass die kleine Tocher jeden Tag weint, weil das Tier bald auszieht und dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten will und das Tier behält. Wir sind natürlich nun beinahe genauso niedergeschmettert, da wir uns schon zwei Monate auf das Tier gefreut haben und in ständigem Kontakt und Bilderaustausch standen.
Wir haben einfach das Problem, dass die anderen Tiere aus dem Wurf schon weg sind, und unserer wäre jetzt der Letzte gewesen und jetzt fällt dem Balg plötzlich auf, dass sie ihn nicht hergeben will. Unverschämt und dreist, wie ich finde, schließlich ist seit Monaten klar, wer wir sind und dass wir das Tier bekommen.
Ich würde gern wissen, ob das rechtens ist. Schließlich haben wir hier einen bindenden Vertrag geschlossen.
Im Kaufvertrag steht nichts darüber, was passiert, wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten will, lediglich wenn der Käufer zurücktritt. Enthalten ist folgender Passus:
"Die Katze bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer das Tier weder verkaufen, verschenken oder verpfänden. Der Kaufpreis wird bei Übergabe vollständig bezahlt."
Heißt das jetzt, dass der Vertrag nichts wert ist, weil wir nur angezahlt und nicht vollständig bezahlt haben?
Danke.
6 Antworten
So sieht es aus., So lange das Tier nicht vollständig bezahlt ist, ist es noch nicht euer Eigentum.
Sucht euch doch eine andere Katze. es gibt doch so viele Katzen die ein neues Zu Hause suchen.
So sieht es aus., So lange das Tier nicht vollständig bezahlt ist, ist es noch nicht euer Eigentum.
Das war nicht die Frage. Die Frage war, ob die Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten können. Das ist zu verneinen.
Allein schon "jetzt fällt dem Balg ein..." finde ich sehr herzlos. Kleine Kinder haben ein anderes Zeitgefühl, und ja, manchmal werden sie todunglücklich weil etwas für sie Schlimmes in eine Nähe rückt, die sie realisieren können. Ein bisschen mehr Herz wäre vielleicht besser bei der Sache. Vielleicht hättest Du eine Chance bei einem Rechtsstreit. Wie soll das Kitten denn leben? Vielleicht noch in Einzelhaft? Das ist nicht artgerecht, und bei Tierschutzorganisationen würdest Du kein Kitten für die Einzelhaltung bekommen. Der Verkäufer hat das Recht zu einer Vorkontrolle, und wenn keine Katzen da sind wird er einfach bemängeln, dass keine Katzen da sind, dass Du ihm etwas anderes gesagt hast und ihn somit getäuscht hättest. Ob das stimmt oder nicht ist jetzt mal außen vor. Natürlich könnte ein Gericht zu Deinen Gunsten entscheiden. Aber willst Du das alles jetzt riskieren? Und was ist, wenn es doch stimmt, dass das Kind seinen Freund nicht hergeben will. Weil das Katzenkind jetzt größer ist und vielleicht wirklich in dem Kind eine Bezugsperson sieht und mit ihm spielt? Welcher Richter wird mit einem todtraurigen Kind sprechen, das vielleicht wirklich Tränen vergießt - und wird dann zu Deinen Gunsten entscheiden? Und wenn Du jetzt "Balg" einwirfst möchte ich wissen was passiert wenn das Kitten allein leben sollte und dann in einem halben Jahr unangenehme Verhaltensweisen an den Tag legt. Wird dann aus dem Kätzchen ein "Vieh"? Ich kann Deine Enttäuschung verstehen. Aber wenn Dir an einer Katze liegt such einfach weiter. Nach einem anderen Kätzchen. Es gibt soviele, die ein liebevolles Zuhause suchen.
Ihr habt das Tier doch noch gar nicht bezahlt. Also gehört es noch gar nicht Euch. Also ist es auch nicht Euer Tier. Ich weiß nicht, bei den ganzen Aussagen fällt mir die Geschichte von dem Kind vor Gericht ein. Die, bei der der Richter gesagt hat man solle das Kind in zwei Teile teilen, dann hätte jede Mutter etwas. Und die richtige Mutter war einverstanden, aber die Pflegemutter hat geweint und wollte auf das Kind verzichten. Da hat sie das Kind bekommen, weil sie es wirklich geliebt hat. Ich frag mich echt, wie Du Dich vor Gericht entscheiden würdest in ähnlicher Situation? Kätzchen Teilen?
Das ist kein "kleines Kind", sondern ein etwa 11- oder 12-jähriges Mädchen. Davon abgesehen war das auch nicht der erste Wurf und bisher wurden alle Tiere verkauft.
Egal. Soll das Balg mit unserem Tier glücklich werden - wir haben anderswo Ersatz gefunden.
Heißt das jetzt, dass der Vertrag nichts wert ist, weil wir nur angezahlt und nicht vollständig bezahlt haben?
Nein, das heisst es nicht. Du hast einen Anspruch auf Übereignung und Herausgabe des Tieres. Der Verkäufer selbstverständlich auf Bezahlung des Kaufpreises. Alles unter der Annahme, dass im Kaufvertrag nichts anderes geregelt ist. Die Traurigkeit der Tochter über den Verkauf ist kein Rücktrittsgrund.
Nun ja, ich könnte mir auch vorstellen, dass sie die Tochter einfach vorgeschoben hat, weil sie einfach festgestellt haben, dass er der Schönste aus dem Wurf ist. Ursprünglich wollten sie einen anderen behalten, ich nehme mal an, der wird dafür verkauft.
Klar könnte man jetzt irgendeinen Rechtsstreit anfangen, allerdings zu welchem Preis? Da komme ich doch besser, ich fahre gleich zu einem seriösen Züchter und zahle halt ein paar Euro mehr, da gibt's dann aber auch keine heulenden Kinder, die aufgrund völlig falscher Einstellung und Vorbereitung zu dem Thema plötzlich nicht damit klar kommen, dass das Tier eigentlich jemand anderem gehört. Dazu passend war ja der Wortlaut in der Mail: "Meine Tochter möchte [i]ihren[/i] Kater nicht hergeben"...
Wie auch immer. Nach soviel Ärger heute will ich ihn auch gar nicht mehr, bzw. schon allein deswegen nicht, weil ich dieser egoistischen Kuh jetzt erst Recht kein Geld mehr in den Rachen werfen will. Wir haben bereits einen Anderen gefunden und der wird morgen geholt.
Ich kann verstehen, daß ihr enttäuscht seid. Aber lt. Vertrag ist die Katze noch nicht in euer Eigentum oder euren Besitz übergegangen. Vielleicht könntet ihr vor Gericht Vertragserfüllung erstreiten, aber auf dem Rücken eines kleinen Kindes? Wer will das?
Geht in ein Tierheim, da warten zig Katzen auf ein gutes Zuhause. Und so richtig überlegt habt ihr die Anschaffung einer Katze auch nicht, Katzenwelpen hält man nicht allein. Katzekinder brauchen andere Katzen(kinder). Also holt euch 2 Welpen aus dem Tierheim, die haben jetzt auch alle Welpen.
Jep, so siehts aus. Aber ein Tipp: Holt euch eine Katze aus dem Tierheim! Da warten echt viele auf liebevolle Besitzer;)