Postbank / Besteht eine EC-Karten Pflicht bei einem Girokonto um Bargeld am Schalter abzuheben?
Moin,
ich habe folgendes Problem.
Die Postbank Filiale in Hamburg Niendorf droht mir damit, mir kein Bargeld nicht mehr auszuzahlen.
Zum Hintergrund.
Ich besitze seid etlichen Jahren ein Girokonto bei der Postbank und habe stehts mit EC Karte meine Bankgeschäfte abgewickelt. Nun ist mir meine EC Karte beim Umzug abhanden gekommen. Kein Problem, Karte gesperrt, Anfrage nach neuer Karte dankend abgelehnt und Geld per "Notfallschein" auszahlen lassen. Nun möchte ich keine EC Karte mehr haben. Ich denke diese Karte ist ein weiterer Schritt zur Entmündigung des freidenkenden Bürgers, Stichword E-Geld, Stichwort RFID-Chip. Auch aus Sicherheitsgründen möchte ich diese Bezahlversion nicht mehr nutzen. Ich bekam anfangs mein Geld nach Vorlage meines Personalausweises und ausfüllen eines "Notfallscheins". Diese Prozedur funktioniere einwandfrei bis eines Tages die Schalterdame meinte das geht nicht mehr. Ich bräuchte einen Kontoauszug. Ich kann mir doch ohne EC-Karte aber keinen holen. Kein Problem, es geht auch ein ausgedruckter via Online-Banking Portal. Alles klar, kein Problem, ausgedruckt, nach 3 maliger Anwendung funktionierte plötzlich auch diese Variante nicht mehr. Notfallscheine nur für Notfälle. Die Auszahlung wolle Sie mir verweigern, würde ich keine EC Karte (15 €) beantragen.
Frage: Ist das rechtens, brauch ich eine EC Karte? AGB's geben leider nichts her
5 Antworten
Wo bist Du denn durch die EC-Karte entmündigt? Du kannst doch immer entscheiden, ob Du damit Geld abhebst, oder nicht; ob Du bargeldlos bezahlst oder nicht.
Was RFID angeht... das klingt schon nach Verschwörungstheorie, aber ich gehe mal drauf ein: es gibt RFID-blockierende Portemonnaies.
Aber die NOTFALLauszahlung sollte nur im Notfall genutzt werden. Daher der Name der Prozedur.
Was das Verweigern der Auszahlung angeht: einerseits kann ich das menschlich verstehen, rechtlich solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen. Es IST Dein Geld und das müssen sie Dir geben - zumindest meiner Meinung nach.
Du verlangst von der Postbank, dass sie dir Geld ausbezahlt mit einem aufwändigen Prozedere, wobei du das Schalterpersonal unangemessen lang beanspruchst ohne diesen Aufwand zu entschädigen.
Aus lauter Gutmütigkeit hat dir die Postbank das Girokonto noch nicht gekündigt.
Deine Gründe gegen die EC-Karte sind schwach. Du verlierst die Karte - dein Problem. EC-Kartenbesitzer sind doch nicht entmündigt. Deine Sicherheitsbedenken kann ich nicht nachvollziehen. Die Karte gibt dir die Möglichkeit an sieben Tagen 24 Stunden lang Bargeld zu beziehen. An vielen Automaten. Ohne dass du einem Kundenberater am Schalter die Zeit stiehlst.
> Laut welcher AGB ist der Verzicht einer EC-Karte ein Kündigungsgrund?
Jede Bank kann jedes Konto auch ohne Grund fristgemäß kündigen. Wer nervt, fliegt raus ;-).
> Ich möchte nicht 7 Tage die Woche 24 Stunden den Tag Geld abheben, sondern lediglich 1-2 mal die Woche 2 Minuten lang.
1-2x wöchentlich am Schalter Geld abheben ist für die Bank nervend... Wundere Dich bitte nicht, wenn die Bank mit Dir nichts mehr zu tun haben möchte...
"Jede Bank kann jedes Konto auch ohne Grund fristgemäß kündigen. Wer nervt, fliegt raus ;-)."
Ist wo im Vertrag legitimiert?
"1-2x wöchentlich am Schalter Geld abheben ist für die Bank nervend... Wundere Dich bitte nicht, wenn die Bank mit Dir nichts mehr zu tun haben möchte..."
Willst du damit sagen, die Arbeit, welche die Postbank Ihren Kunden anbietet, sei nervend? Die Verpflichtung dem Kunden gegenüber, ihn sein eingezahltes Geld von Bankangestellten zu Kunden auszuzahlen sei egal. Weiter noch - die Erhebung einer entgeldlichen Leistung (Kontoführungsgebühren) meiner Bank gegenüber unerwünscht?
Ich möchte doch nur mein der Bank geliehenes Geld ohne eine EC-Karte abheben. Am Schalter.
normalerweise,ist die barauszahlung am schalter möglich,es muss aber die bankverbindung vorliegen,kontnr,blz,,das ist überall so,und der personalausweis,und eine ec-karte zu bekommen bei einem bestehendem bankkonto müste imme. r funktionieren. lg kai
Wenn du das Bargeld am Schalter deiner Postbank beziehst, musst du keine EC-Karte vorweisen.
EC-Karten gibt es bei der Postbank sowieso nicht mehr.
Eine Postbank Card wirst du für Barauszahlungen aber brauchen.
Ich verlange nichts weiter als das die Postbank mir mein eingezahltes Geld wieder auszahlt. Welche Prozedere dafür erforderlich ist, liegt nicht in meiner Hand.
Laut welcher AGB ist der Verzicht einer EC-Karte ein Kündigungsgrund?
Ich möchte nicht 7 Tage die Woche 24 Stunden den Tag Geld abheben, sondern lediglich 1-2 mal die Woche 2 Minuten lang.
Dem Kundenberater wird keine Zeit gestohlen, er tut nur seinen Job, nämlich das Auszahlen meines der Bank geliehenen Bargeldes.