Kartenzahlung mit Unterschrift
Hallo. Muss ein(e) Kassierer(in) bei einer Kartenzahlung mit Unterschrift darauf achten, dass die gegebene Unterschrift in etwa mit der auf der Kreditkarte übereinstimmt? Und sollte die Unterschrfit, deutlich sichtbar, nicht übereinstimmen, ist er/sie dann befugt die Zahlung nicht zu akzeptieren? Danke für eure Hilfe!
Gruß,Darek88
12 Antworten
der Ladenbesitzer ist bei Bezahlung mit Maestrokarte und Unterschrift allein dafür verantwortlich ob die Karte dem Besitzer auch tatsächlich gehört. Das heißt in dem Fall haftet der Ladenbesitzer mit vollem Risiko. Das kann er natürlich an seine Angestellten weitergeben. Wenn eine Unterschrift zweifelhaft ist, kann man sich den Ausweis zeigen lassen und wenn man keinen vorlegen kann, muß die Zahlung natürlich auch nicht akzeptiert werden
Das muss die Kassierein prüfen, sie ist verpflichtet dazu und ja, sie darf die Zahlung ablehnen und den Kauf stornieren.
Ganz genau..
so und nicht anderst
Da hätte sie bei mir erhebliche Schwierigkeiten. Ich unterschreibe mal so und mal so. Meistens schreibe ich meinen Namen nie aus - weil er zu lang ist und ich öfter mal einen Buchstaben vergesse -, sondern benutze nur ein Kürzel. Die Unterschrift in meinem PA ist eine völlig andere, als ich sie jetzt immer benutze. Ich würde sie auch nie wieder so hinkriegen...
Ja, da muss sie vergleichen. Stimmt die Unterschrift nicht überein, muss sie zur Kontrolle der Angaben den Ausweis vorzeigen lassen. Hast den nicht dabei, dann darf sie ablehnen. Muss sie sogar.
Also für mich unerklärlich wie unwissend die deutschen sind. Als erstes ist es egal ob die Unterschrift gleich aussieht oder nicht. Und zum zweiten könnte man auch nur drei kreuze machen bzw mit Supermann unterschreiben. Drittens es ist nicht erlaubt einen echten Namen zu benutzen. Fiktive wie beschrieben sind erlaubt. Die Kassiererin ist ja keine geprüfte forensikerin... Sie muss die Zahlung und damit auch die Unterschrift annehmen. Denn alle Daten sind auf der Karte bzw dem Chip gespeichert. Kaufvertrag kommt somit zustande. Natürlich wenn die Karte gestohlen ist und der jenige die Unterschrift gut fälschen kann....Kommt es ja dennoch zum Kauf. ...