Kapitalanteile?
in der schobus kg ist laut satzung vereinbart, dass der Restgewinn im verhältnis 4:2:1 verteilt werden soll. die kapitalanteile betragen:
Volker S. (Komplementär) 20000
Verena S. (Kommanditistin) 16000
Viktor S. (Kommanditist) 12000
Der Jahresüberschuss beträgt 141920€
Berechnen Sie die Auszahlung in € an Verena S.
4 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass ein Teil des Gewinnes nach den gesetzlichen Regeln ausgeschüttet wird.
Das müssten (müssten deswegen, weil ich gerade zu faul bin, das nachzuschlagen. Aber da diese Aufgabe sehr nach Schule oder Studium aussieht, solltest du es nachschlagen können) 4% des Kapitalanteil sein. Der Restgewinn wird nach den Regeln der Satzung verteilt. Hier im Verhältnis 4:2:1.
4% von 16.000€ = 640 €
Dann den Restgewinn ermitteln.
Jeder der Beteiligten bekommt 4% seines Kapitalanteils. Diesen zusammen ausrechnen:
4% von 20.000 + 16.000 + 12.000 = 4% von 48.000 € = 1.920 €
Ermitteln des Restgewinns:
141.920 - 1.920 = 140.000 €
140.000 € im Verhältnis 4:2:1 verteilen bedeutet, dass die 140.000 € in 7 Teile geteilt werden (4 + 2 + 1= 7).
140.000 : 7 = 20.000 €
Verena erhält davon 2 Teile = 40.000 € (2*20.000 €)
Insgesamt erhält Verena 40.640 e (640 + 40.000).
.
Das stimmt nur, wenn die "Verzinsung" tatsächlich 4% beträgt. Ist der Prozentsatz anders, ergeben sich andere Werte.
Bei der KG ist es grundsätzlich so, dass erst einmal jeder Gesellschafter 4% auf seine Einlage (Kapitalanteil) bekommt und der verbleibende Gewinn um angemessenen Verhältnis aufgeteilt wird.
Die Kapitalanteile betragen
- Volker (entspricht Verteilung 4)
- Verena (entspricht Verteilung 2)
- Viktor (entspricht Verteilung 1)
Zunächst muss aber lt. HGB erst mal Jeder 4% auf seinen Anteil bekommen, das sind für
- Volker 4% von 20.000 = 800,- €
- Verena 4% von 16.000,- € = 640,-
- Viktor 4% von 12.000,- € = 480,- €
Es wurden hier also schon 1.920,- € von 141.920,- € Gesamtgewinn ausgezahlt, so dass nun noch 141.000,- € Restgewinn zu verteilen sind.
Diese 141.000,1 € entsprechen 7 ( da: 4+2+1=7).
Verena (ist "x") entspricht 2.
Also rechnest Du:
x = 141.000,- € * 2 : 7
x = 40.285,71 €
Verena bekommt vom Gesamtgewinn demzufolge
640,-€ + 40.285,71 € = 40.925,71 €.
Ooopsala, ich sehe es gerade.
1.920,- € Vorabausschüttung, ergibt 140.000,- Restgewinn.
Diese gleich 2 zu 7, ergibt für Verena 40.000 zzgl. der 640,- € = insgesamt 40.640,- €
Die Frage ist nicht eindeutig gestellt.
Der "Restgewinn" deutet darauf hin, dass eine von den Kapitalanteilen unabhängige Ausschüttung an die Gesellschafter erfolgt. Solange nicht klar ist, wie hoch diese ist, ist die Berechnung aus meiner Sicht nicht mögich.
Doch. Der zuvor ausgeschüttete Gewinn ergibt sich aus dem HGB, welches zunächst eine Gewinnausschüttung in Höhe von 4% auf die jeweiligen Kapitalanteile vorsieht.
Der Restgewinn ergibt sich aus dem Gesamstgewinn abzüglich dieser 4%-igen Vorabausschüttung.
Interessant! wieder was gelernt. Wusste nicht, dass es handelsrechtlich solche Gewinnentnahmevorschriften gibt. Dachte das läge voll im Rahmen der Privatautonomie, d.h. einzelvertraglich im GV.
die frage ist so komplett. ist aus meiner sicht auch nicht möglich :D
Klaaaar ist es möglich. Siehe meine Antwort^^.
Macht da jemand gerade seine Hausaufgaben? ;-)
Sollen die 141.920€ jetzt auf die beiden Kommanditisten und den Komplementär aufgeteilt werden, oder wie darf man die Aufgabe und die Zahlen verstehen?
kann das ergebnis 40.548,57€ sein?
Kann ich dir sagen, wenn ich weiß wie die Aufgabe lautet. Was sind das für Zahlen hinter den Personen?
Die Zahlen stellen den Verteilungsschlüssel dar.
Nein. Auf das Ergebnis kommst Du, wenn Du gleich beim Gesamtgewinn den Schlüssel 4:2:1 ansetzt.
Du musst so eine Gewinnverteilung bei Personengesellschaften (auch bei der OHG) aber immer in 2 Schritten angehen:
1. zunächst für jeden 4% auf dessen jeweiligen Anteile
2. erst den sich dann ergebenden verbleibenden (Rest-)Gewinn nach dem Schlüssel.
Hier hat sich ein (Tipp?)Fehler eingeschlichen 140.000 € nicht 141.000 €.