Kannn man wegen Schulden ins Gefängnis kommen?
Hallo, ist es in Deutschland möglich, das man wegen Schulden in den Bau wandert?
7 Antworten
Das ist nicht so ganz einfach.
Wegen "normaler" Schulden kann man nicht ins Gefängnis kommen. Mit "normal" meine ich, dass Du z.B. einen Kredit aufgenommen hast, bei der Bank ehrlich Deine Verhältnisse offengelegt hast, und dann Deinen Kredit nicht zurückzahlen kannst, weil Du z.B. Deinen Job verloren hast oder Dein Betrieb pleite gegangen ist. Dafür kann man nicht in den Knast kommen.
In den Knast kommen kannst Du, wenn du z.B.
- beim Kreditantrag gelogen hast und dort vielleicht gefälschte Einkommensnachweise vorgelegt hast und einen Kredit zu ergaunern, den man dir sonst nie gegeben hätte
- Wenn Dir von vorneherein klar war, dass Du diesen Kredit nicht zurückzahlen konntest
- Wenn Du genug Geld hast um zu zahlen, Du Dich aber einfach weigerst es zu tun.
- Wenn Die Schulden aus einer Strafe entstanden sind, also zum Beispiel Geldstrafen.
Dann kannst Du ins Gefängnis kommen. Letzten Endes aber nicht wegen Der Schulden, sondern weil Du versucht hast, den Kreditgeber zu betrügen.
Hallo.
Normal nicht wegen der Schulden, sondern den Umstand der die Schuld hat entstehen lassen. Konkursverschleppung, falsche Angaben beim Verdienst, usw.
Ja, kann man, dann kommt der Gerichtsvollzieher und wenn du dich weigerst eine Vermögensauskunft abzugeben, kannst du in den Knast kommen, bis zu zwei Jahre
Ja, aber dann kann der Gerichtsvollzieher nicht mehr viel machen. Er kann dich ja nicht zwei mal wegen der selben Sache in den Knast schicken.
Ja, das gibt's
Die Schulden lösen sich in dieser Zeit ja nicht im Luft auf. Die hast Du dann immer noch.
Nur wenn du dich weigerst eine Eidesstattliche versicherung zu machen.
Aber wenn du dem Staat Geld schuldest kann es in den Knast gehen zB bei
Steuerhinterziehung und bei Geldstrafen.
Eidesstattliche versicherung
Die gibt es schon mehrere Jahre nicht mehr.
Also kommt man um den Knast nicht herum, wenn man sich einer Vermögensaufstellung verweigert? Oder hat der Gerichtsvollzieher oder Inasso oder irgendwer Mittel und Wege um sich den Überblick zu verschaffen?
Die eidestattliche Erklärung ist also zwingend, um ein Inkassoverfahren einzuleiten und wenn man sich weigert, vor Gericht und dann in Knast?
ja ist möglich
Naja, wenn man ordentlich wen abgezockt hat und dann "nur" 2 Jahre Haft in Aussicht hat, kann ich mir vorstellen, das es Leute gibt, die die 2 Jahre lieber auf einer A. backe absitzen würden und hinterher schön ausm Schneider..