Hallo!
Dieser Tage erheilt ich die Nachricht über ein Paket, von dem ich nicht weiß, ob ich dieses überhaupt bestellt habe (ich vermute, dass ncith); nun soll ich - da nicht bei der Zustellung anwesend gewesen - mich entscheiden, was mit dem Paket passieren soll. Dabei kam mir in den Sinn, dass es ja möglich ist, dass ich durch die Paketannahme evtl. einen "Vertrag abschließe", mit einer Firma, bzw. einem Produkt, womit ich überhaupt nichts zu tun hatte. Aber da ich dann ja die "Ware angenommen" hätte, hätte ich ja evtl. meine "Zustimmung" zum "Kaufvertrag" (Antrag + Annahme) gegeben? Ich neige also dazu, das PAKET NICHT ANZUNEHMEN. Das ist ja grundsätzzlich immer möglich, wenn man dem Paketdienst bei seinem Eintreffen vor der Haustür sagt, dass man es nicht annehmen will ("Annahme verweigert"). Aber was ist, wenn man das Paket nicht selbst angenommen hat oder dieses in meiner Abwesentheit woanders für mich hinterlegt wurde?
Daher meine Frage dazu:
Wenn Einem ein Paket zugestellt wird, und dieses in seiner Abewesenheit
-an einen Nachbarn zugestellt wurde;
.... ist es dann immer noch möglich, (sozusagen "verzögert" oder "Nachträglcih") die ANNAHME ZU VERWEIGERN?
Bzw.: - Ist es möglich, nach dem Öffnen des Pakets (nachträglich) die Annahme zu verweigern, wenn man z.B. das Paket zum Paketshop zurückbringt, und diesem sagt, man möchte es nicht haben?
Wer sich damit auskennt: für eine schnelle und kompetente Auskunft wäre ich sehr dankbar!