Kann sie Polizei was machen wenn du high spazieren gehst?

3 Antworten

Also ich sags mal so, solltest du high rumlaufen ist es nicht verboten, weil laut Gesetz ist der Konsum nicht verboten, sondern der Erwerb und der Besitz über 0,2 gram, läufts du also high durch die Straße (nur aufn Bürgersteig natürlich) ist das voll legetim und wird nicht bestraft, solltest du in eine allgemeine Personkontrolle kommen, musst du nur deinen Ausweis vorzeigen mehr nicht, selbst wenn sie dich auf Verdacht kontrollieren und nichts finden dürfen sie dich nicht mitnehmen und eine orien oder Blutprobe verlangen, dafür brauchen die ein Gerichtlichen Beschluss und den werden die nicht bekommen, wenn die nichts gefunden haben und nehmen die dich mit kannst du die dafür noch verklagen, weil im Grundgesetz steht das jeder das Recht auf sucht hat.

Carljohnson197  29.07.2021, 22:51

Cannabis ist illegal auch wenn man weniger als 0,2 g dabei hat

superseegers  29.07.2021, 23:41

Im GG steht, dass jeder ein Recht auf Sucht hat? Bitte nenne mal die Stelle an der das steht. Nur so zum nachlesen.

KimahriXIII  29.07.2021, 23:55
@superseegers

Du hast keinen Artikel der "Recht auf Sucht" heißt, aber Artikel 2 des Grundgesetzes

superseegers  30.07.2021, 00:24
@KimahriXIII

Aber steht da nicht auch irgendwo, dass der Staat die Gesundheit und das Leben seiner Bürger schützen muss?

KimahriXIII  30.07.2021, 07:17
@superseegers

Das kann ich nicht sagen. Artikel 2 nennt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, aber keine Pflicht des Staates dich von schädlichem Verhalten abzuhalten. Der Staat darf dich nicht töten/verletzen, aber wenn du es tust ist es eben etwas anderes. Ansonsten dürfte ja auch kein Alkohol und nichts verkauft werden.

Der Grund warum der Konsum von Drogen nicht verboten werden kann, ist Artikel 2, da es gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist. Bei der Sterbehilfe bin ich mir nicht sicher, meine aber auch, dass diese auf Grund von Artikel 2 jedem zustehen soll.

KimahriXIII  30.07.2021, 07:20
@KimahriXIII

OK, habe nachgeschaut und es ist wie ich gesagt habe. Laut Bundesverfassungsgericht schließt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein.

OnePerson19  29.07.2021, 22:48
dafür brauchen die ein Gerichtlichen Beschluss und den werden die nicht bekommen, 

Sobald man eine Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung gefunden hat, so brauch es übrigens keine Anordnung von einem Richter.

Pierre92ks  30.07.2021, 06:13
@OnePerson19

Es ging aber nicht um eine Untersuchung es geht ja ums spazieren gehen

Denk doch mal nach mit wie vielen kriminellen die Polizei am Tag zutun hat

Denkst du wirklich das die Polizei nichts besseres zutun hat als sich um einen Bekifften Fußgänger zu kümmern