Kann mir mein Arbeitgeber meinen Lohn auch ohne Sozialversicherungsnummer überweisen?

4 Antworten

Der AG muß dich bei der Sozialversicherung anmelden. Dazu braucht er die Nummer. Er muß auch wissen, bei welcher Krankenkasse du bist, dennn dorhin führt er die Beiträge ab.. Dort kannst du anrufen und eine Mitgliedsbescheinigung anfordern. Danach kriegt auch der AG i.d.R. eine zugeschickt, wenn du seine Adresse mitteilst.. Achtung. Du bist nicht mehr bei den Eltern mitversichert. Also brauchst du eine eigeneKV. Du brauchst auch eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug. Früher war das die Lohnsteuerkarte. Die bekommst du beim zuständigen Finanzamt an deinem Wohnort. Hast du keine, wirst du in der höchsten Lohnsteuergruppe abgerechnet, auch wenn du Azubi bist, wird in dieser Gruppe, Klasse 6, Lohnsteuer abgezogen. Die Sozialversicherungs-Nr.. bekommst du u.a. auch bei der Krankenkasse.

Kleinalrik  27.08.2013, 01:45

Die Anmeldung geht auch mit Namen, Geburtsnamen und Geburtsdatum.

Klaraaha  27.08.2013, 08:04
@Kleinalrik

Ja sicher, aber zumindest braucht man eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse um überhaupt angemeldet werden zu können. Ob dies der Fall ist, ist nicht so genau aus der Frage ersichtlich., Deshalb von mir dieser Hinweis.

Kleinalrik  27.08.2013, 21:15
@Klaraaha

Na, das wäre ja fatal!

Dann würde ich den Kleinen bei irgendeiner Krankenkasse anmelden.

Wenn dein Chef schlau ist, zahlt er dir dein Gehalt erst, wenn du deine Unterlagen beisammen hast, sonst lässt du dir wieder einen Monat Zeit.

Sei froh, wenn er nicht denkt, dass du gar kein Interesse an der Ausbildung hat, und dass er das Verhältnis nicht löst.

Ja, den kriegst du auch so. Im Zweifel reichen Name, Geburtsname und Geburtsdatum. Gibt aber ein nettes Gespräch mit dem Lohnabrechner.

Hoffentlich warst du mit deiner Steuerkarte / Besteuerungsbescheinigung nicht genauso nachlässig, sonst gibt's nächste Woche eine böae Überraschung.

Lulustar 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 19:44

Hä, was für eine Steuerkarte? Ich bin in einer Ausbildung und muss so weit ich weiß keine Lohnsteuer zahlen. Sorry, verstehe diesen ganzen Kram nicht. Was kann denn passieren?

Kleinalrik  26.08.2013, 19:48
@Lulustar

Dass du kit Steuerklasse VI abgerechnet wirst. Und das kann abhängig von deiner Vergütung egal oder sehr teuer sein. Und auch das gibt ein Gespräch mit dem Abrechner.

Erstaccount  26.08.2013, 21:29

Ein Betrieb der Lehrlinge ausbildet, sollte diesen auch solche Dinge beibringen.
Nachlässig ist nicht dasselbe wie unwissend.

Kleinalrik  26.08.2013, 23:58
@Erstaccount

Ich vermute - und bin mir da ziemlich sicher - dass der Gutste das an seinem ersten oder zweiten Tag mitgeteilt bekommen hat.

Wobei SV-Ausweis kein großes Problem ist. Das beantragt üblicherweise der erste Arbeitgeber mittels Geburtsnamen und Geburtsdatum bei der versichernden Krankenkasse. Eine SV-Meldung ist damit auch möglich, nur halt nicht so bequem.

Bekomme ich auch meinen Lohn ohne Sozialversicherungsnummer oder wie läuft das ab?

Nö, ohne Nummer kein Geld

Kleinalrik  26.08.2013, 19:42

Lol, das kommt aus einem anderen Gewerbe und geht andersrum.

betaferonjunkie  26.08.2013, 19:45
@Kleinalrik

Sozialversicherungsnummer = Zulagenummer

Bei Personen, die bereits eine Sozialversicherungsnummer haben, wird diese als Riester-Zulagennummer verwendet. Jeder der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ist, bekommt eine Sozialversicherungsnummer. Damit wird man bei den Rentenversicherungsträgern (im allgemeinen BfA oder LVA) erfasst und bekommt dann später über diese Nummer seine Rente ausgezahlt.

Wenn der Arbeitgeber eine Aufnahme einer Beschäftigung (auch Minijob) an die Krankenkasse oder Minijob Zentrale meldet, wird in der Regel eine Sozialversicherungsnummer automatisch dem Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger zugeteilt. In der Regel wird die Rentenversicherungsnummer als Sozialversicherungsnummer in den Sozialversicherungsausweis eingetragen.

Was mache ich, wenn ich keine Sozialversicherungsnummer habe?

Wer noch keine Sozialversicherungsnummer hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, kannn die Sozialversicherungsnummer bei seiner Krankenkasse beantragen.

Quelle: http://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2012/653/Woher_bekommt_man_seine_Sozialversicherungsnummer_bzw_Zulagennummer_