Kann mich mein Vermieter auf die Straße setzen?
Hallo Ich habe da mal eine Frage. Da ich vor 3 Monaten arbeitslos wurde und mich das Amt für diesen Zeitraum sperrte, habe ich nun 1050,-€ Mietschulden. Jetzt will mein Vermieter, dass ich 210,-€ zusätzlich bezahle um in 5 Monaten von den Schulden runter zu kommen. Allerdings bekomme ich nur 800,-€ vom AA, von dem ich ja auch noch andere Verpflichtungen bezahlen muss. Kann mich mein Vermieter jetzt auf die Straße setzen? Vielen Dank im Voraus
Gruß Christian
25 Antworten
Ich finde Deinen Vermieter sehr entgegenkommend. Er könnte Dir nämlich nach dem Ausbleiben von zwei Monatsmieten fristlos kündigen. (Auf die Straße setzen kann er Dich dann erst mit einem Räumungsbeschluß. Das würde noch etwas dauern, kostet Dich aber zusätzlich Geld.)
Du solltest Dich also bemühen, die Mietschulden in akzeptabler Zeit loszuwerden.
Wende Dich ans Arbeitsamt (evtl. stehen Dir noch ergänzende Leistungen zu) und/oder eine Schuldnerberatung, damit Du das in den Griff bekommen kannst!
Nein, so einfach darf er das nicht. Es muss eine neue Wohnung da sein, sonst verstösst er gegen das Grundgesetz. Im Grundgesetz steht "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
bei 3 ausstehenden Mietzahlungen kann er Dir fristlos kündigen. Wenn Du beim Arbeitsamt gesperrt warst, hatte das sicher einen Grund. Insgesamt kann ich Dir nur als Rat für Deine Zukunft mit auf den Weg geben: nimm Deine Verpflichtungen etwas ernster. Wenn Du großes Glück hast, findest Du jemanden - vielleicht ein Familienmitglied - der Dir das Geld für die Mietschulden leiht.
Woran es liegt, spielt für den Vermieter ja nur nachrangig eine Rolle. Er hat einen Anspruch auf sein Geld. Und da kann ich noch mal betonen, daß er sich eigentlich entgegenkommend verhält. Setz Dich mit ihm zusammen und besprich Deine Lage - und wie er trotzdem an sein Geld kommen kann. Wenn er bislang freundlich war, ist er es sicherlich morgen auch noch.
bei zwei ausstehenden Mietzahlungen ist die fristlose Kündigung möglich
dann bressiert die Sache ja noch mehr...
Bei 3 Monatsmieten Rückstand hat der Vermieter grundsätzlich das Recht zur fristlosen Kündigung (§ 543 Abs.2 S.1 Nr.3a BGB).
Diese Kündigung kann allerdings dadurch abgewendet werden, dass der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem eine Räumungsklage dir zugestellt wurde, hinsichtlich des fälligen Mietrückstandes befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet hat (§ 569 Abs.3 Nr.2 BGB).
Zur Verhinderung von Obdachtlosigkeiten, besteht in den meisten Gemeinden die Möglichkeit, dass das Sozialamt Mietschulden in der Regel auf Darlehensbasis übernimmt. Du solltest also wegen dieser Mietschulden umgehend zum Sozialamt gehen und einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Mietschulden wirst du allerdings in angemessenen Raten an das Sozialamt zurück zahlen müssen.
Die Antwort ist leider falsch. Richtig: Bei 2 fehlenden Monatsmieten kann bereits gekündigt werden.
Im Grunde genommen hast du Recht, dass schon 2 MM Rückstand ausreichend sind für eine fristlose Kündigung.
Ich bin in meiner Antwort aber auf die Frage des Fragstellers eingegangen, da sich der Fragesteller ja tatsächlich schon mit 3 MM im Rückstand befindet.
So einfach geht das nicht! Nur mit einer Räumungsklage kann er dich endgültig aus der Wohnung verbannen (es lebe die Bürokratie)! In Deutschland kann sowas mehrere Monate dauern und ist sehr kostspielig! Deshalb lassen es die meisten Vermieter nicht darauf ankommen. Solange du ihm entgegenkommst und mit ihm eine Ratenzahlung vereinbarst, die du auch begleichen kannst, sollte er zufrieden sein, solange die laufenden Kosten gedeckt sind! Alles Gute...
Ich wurde im Krankenschein fristlos gekündigt. Bin dann vor´s AG und hab natürlich gewonnen. Hab mich selbstverständlich vorher Arbeitssuchend gemeldet. Mir wurde dann gesagt, dass ich erst kommen soll wenn ich das Protokoll vom AG hab. Als ich dann das Protokoll hatte hatte bin ich dann wieder hin und hab mich wieder gemeldet. Doch dann sagte die "KUNDENBETREUERIN" dass ich mich zu spät gemeldet hätte. Ihr war es egal, was ihre Kollegin zu mir gesagt hatte. Daher die Sperrung. Ich denke nicht, dass es an der Wahrnehmung, der Wichtigkeit meiner Prioritäten oder Verpflichtungen liegt.