Guten Abend liebe Leute,
mein Bruder hat im Juli bei einer Fahrschule angemeldet und hat den Grundbetrag und das Lehrmaterial bezahlt .
Der Grundbetrag beträgt 370 Euro und Lehrmaterial 100.
Die Fahrschule ist haftungsbeschränkt , eine Firma heißt Datapart ,die zuständig ist und schickt die Rechnungen usw .
In der AGB von Datapart steht,dass der Fahrschüler jederzeit kündigen kann ohne Gründe.
Und da steht dass die Fahrschule hat den Anspruch auf 1/3 des Grundbetrags wenn die Kündigung vor Beginn der theoretischen Ausbildung erfolgt .Wir sind damit einverstanden dass die Fahrschule des 1/3 Betrags behält.
Wir sind mit Bruder in die Fahrschule gegangen und haben mit dem Chef gesprochen und hat gesagt ihr kriegt von Datapart dann unter der AGB euer Geld zurück und haben wir uns gekündigt .
nach Tagen habe ich die Datapart angerufen und habe verlangt den Rest vom Grundbetrag ,sie sagten mir dass die Fahrschule hat keine Gutschrift veranlassen und ich soll mit der Fahrschule besprechen.
Also am Ende habe ich den Chef telefoniet und hat mich überrascht. Er sagt folgendes : ihr kriegt kein Geld mehr weil ihr gekündigt habt sechs Wochen nach der Ausbildungsbeginn .
Also nach dieser Enttäuschung habe ich wieder die AGB von DATAPART gelesen und habe gelesen, dass die Fahrschule der volle Grundbetrag behalten darf,wenn die Kündigung später als sechs Wochen nach Ausbildungsbeginn erfolgt .
Aber wir haben weder Theorie noch praktisch bei der Fahrschule gemacht.
Was bedeutet Ausbildungsbeginn eigentlich .???
Rentiert es sich einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen??
Die AGB von der Fahrschule ist in dieser Link (Ziffer 5 und 6) :
http://www.foerde-fahrschule.de/download/docs/AGB.pdf
Hat jemand Erfahrung oder Tipps.?
Danke im Voraus .