Kann mein Führerscheinantrag aufgrund von einer Verhandlung abgelehnt werden?
"Guten Abend,
ich bin 17 Jahre alt und habe derzeitig ein Verfahren wegen unerlaubtem Handel mit Cannabis laufen. Es fand eine Hausdurchsuchung statt, die negativ ausfiel, auch wurde ich nie zu einem Drogentest aufgefordert. Die Ermittlungen sind abgeschlossen, der Gerichtstermin noch unbekannt. Hinzufügen möchte ich dass der Handel der mir vorgeworfen wird nicht der Wahrheit entspricht. Ich konsumierte im Zeitraum von Oktober 2014 bis Januar 2015 relativ oft, seitdem her nur sehr gelegentlich und in dem letzten 2 Monaten garnicht bis auf letzten Samstag. Nun zu meiner Frage, ich bin derzeitig dabei meinen Führerschein zu machen und stellte deshalb einen Antrag bei der Führerscheinstellw im Landratsamt, dort rief ich heute an da der Antrag seit 3 Woche nicht zurück kam. Mir wurde mitgeteilt, dass diese eine Akte beim Richter angefordert haben und dass das ganze sich ca 2 Wochen ziehen wird. Werde ich eine Mpu machen müssen, bzw einen urintest abgeben müssen obwohl die Gerichtsverhandlung noch Nichtmal stattgefunden hat und mir nie irgendwas nachgewiesen wurde? Oder müssen sie mir zunächst erstmal die fahrerlaubnis erteilen?"
3 Antworten
Hallo
bevor ein Urteil gesprochen wird wird auch nichts von der Fsst kommen
du kannst also deinen Führerschein weiter machen, kein Problem
du musst nur damit rechnen demnächst ein ärztliches Gutachten zu machen, denn das wird die Fsst dann fordern.
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
das es die Polizei schon gemeldet hat erkennst du ja an der Auskunft deiner Fsst dass die Akte vom Richter angefordert wurde
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
Geh am besten sofort zum anwalt weil die Polizei eine mitteilung an die Führerscheinstelle teilen könnte lass dich von einem Fachanwalt beraten auserdem denke ich solange die nicht nachweißen können das du drogen konsumiert hast können die gar nichts machen ,
Solange das nicht geklärt wurde, wird keine Erlaubniss zum FS erteilt. Bist du als Konsument bekannt, kann dir eine MPU auferlegt werden.
ich bin derzeitig dabei meinen Führerschein zu machen und stellte deshalb einen Antrag bei der Führerscheinstellw im Landratsamt, dort rief ich heute an da der Antrag seit 3 Woche nicht zurück kam. Mir wurde mitgeteilt, dass diese eine Akte beim Richter angefordert haben
ja, das hast du ja schon geschrieben in deiner Frage:-)
Heißt ich werde den Führerschein erst machen dürfen sobald die Verhandlung vorbei ist? Oder darf ich mein Führerschein normal weiter machen ohne irgendwelche tests?
Entscheidung Abwarten und TEETRINKEN,
du darfst weiterhin zur Fahrschule und auch die ganzen praktischen Fahrstunden machen
nur wirst du nicht zu den Prüfungen zugelassen bis das äG bestanden wurde
richtig, ich habe die Frage so verstanden ob er den Führerschein weiter machen darf.
da habe ich anscheinend was falsch verstanden
nö, das wird nicht geschehen
es wurden keine Blutwerte ermittelt.
und das ist die Voraussetzung für eine MPU
es wird evtl ein äG angeordnet