Kann mein Exmann unsere gemeinsame Lebensversicherung kündigen?
Mein Ex-Mann und ich haben eine gemeinsame Lebensversicherung,die seit 10 Jahren läuft.Wir haben nach der Trennung die Versicherung nicht gekündigt,da wir nur Verlust gemacht hätten(was wir jetzt auch machen würden). Nun brauch er anscheinend Geld und will diese nun kündigen.Da ich mitversicherte Person bin und auch unterschrieben habe,ist meine Frage nun,kann er diese so einfach alleine kündigen oder brauch er dafür mein Einverständniss.
Danke für Eure Antworten
19 Antworten
Das Einverständnis beider muss zur Kündigung einer gemeinsamen Lebensversicherung vorliegen. In diesem Fall müsste die Versicherung Dich anschreiben und eine Einwilligung bzw. Kündigung zusenden, die Du dann gegenzeichnen müsstest. Willst Du nicht, kann die Versicherung nicht gekündigt / aufgelöst werden.
Ruf doch bei der Versicherung an und frage einfach nach. Wer hat denn die Police?
Die Antwort ist definitiv falsch, da die Fragestellerin geschrieben hat, dass sie mitversicherte Person ist. Diese hat keinerlei Rechte am eigentlichen Vertrag. Von daher kann selbstverständlich der Versicherungsnehmer mit dem Vertrag machen, was er möchte.
Er hat die Police
Das ist egal, unterschrieben werden muss die Kündigung trotzdem von euch beiden.
Beim Abschluss habt ihr ja auch beide unterschrieben?!?
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen! DH
hier kommt die richtige Antwort: Entscheidend ist, wer Versicherungsnehmer ist. Wenn Ihr beide Versicherungsnehmer seid, könnt Ihr nur gemeinsam kündigen. Wenn Dein Ex-Mann alleiniger Versicherungsnehmer ist, hat er allein die Vertragsgestaltungsmacht.
Warum antworten eigentlich immer Leute bei so wichtigen Themen, die es nicht so genau wissen? Ist das ein Spiegelbild über die Kenntnisse der "Versicherungsexperten" in Deutschland?
Bevor wilde Spekulationen über die Lösung aufgegeben werden:
Es scheint, als wärst Du nur die versicherte Person, nicht jedoch der Lebensversicherungsnehmer. Wichtig ist, was in Antrag und Police steht, wer erhält die Beitragsrechnungen. Steht da nur Dein Mann, ist auch nur Dein Mann dazu berechtigt, Kündigungen auszusprechen, den Vertrag zu beleihen oder aufzulösen. Dein Einverständnis braucht er dazu nicht.
Welcher Anteil davon Dir zusteht regelt das Standesrecht und ist eindeutig Thema für einen Anwalt.
Beantworte bitte meine Vermutung, ob ich da richtig liege.
Versicherungen vermeiden solche Konstellationen genauso wie Banken diese und bzw. Oder-Konten meiden, wo beide Eheleute Kontoinhaber sind.
ich habe mittlerweile mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen.Er hat sich mit der Rechtsabteilung der Versicherung kurz geschlossen.Mein Ex kann ohne mein Einverständnis die Versicherung kündigen,es gibt aber die Möglichkeit,das ich ihm diese abkaufe.ER will aber dann den Preis der im Moment im Pott ist und dazu bin ich nicht bereit,weil er wenn nur von mir die Hälfte des Rückkaufwertes bekommen würde.Wir warten ab. Danke trotzdem für Ihre Antwort.
Er kann die LV nicht kündigen, wenn beide Ehepartner Vertragsnehmer sind. Es liegt somit Gesamtschuldnerschaft hinsichtlich der Beiträge vor. Jeder Vertragsnehmer muss der Kündigung zustimmen!
Sie schreiebt versicherte Person. Das ist etwas anderes.
Hans Du musst lesen. Dort steht mitversicherte Person!
Durch den gemeinschaftlichen Vertrag mit gemeinschaftlicher Unterschrift ist ein GbR-Verhältniss entstanden, welches unabhängig der ehelichen Verhältnisse Bestand hat. Dennoch kann in einem Ausschlussverfahren die Lebensversicherung gefährdet sein, wenn bei einem der GbR-Partner eine Unzeit auftritt. Hierzu gibt es Hinweise in den allgemeinen Geschäftsverbindungen der Police. Besser wäre es für Dich, wenn Du mit dem damaligen Versicherungsvertreter in Kontakt tritst, und Dein Problem vorträgst. Frage insbesondere danach, was passiert, wenn Dein ehemaliger Mann insolvent wird, oder Gläubiger mit Pfandtiteln hat. Frag nach wie die Versicherung in einem solchen Fall reagiert. Frag aber auch mal nach, ob man die Versicherung nicht splitten kann. Dann wäre das Problem vom Tisch. Ansonsten musst Du wohl bei Drängen Deines Mannes auch darauf gefasst sein, dass eine Teilkündigung im Raum steht. Dabei musst Du aber auf die Verteilung der bisher erwirtschafteten Erträge ein Auge haben.
schön geschrieben aber leider falsch!rechtlich ist es so das der versicherungsnehmer ansprechpartner für die versicherung ist. wer versichert ist spielt dabei keine rolle! du lieber timmerhorn kannst auch für z.b. mich eine todesfall absicherung abschließen ich muss natürich bei antragsstellung auch unterschreiben aber du bis für die beitragszahlung zuständig und somit darfst auch nur du über die gestalltung dieses vertrages entscheiden!