Kann mann die Schulpflicht und die Betreuungspflicht einklagen?
Langsam bin ich mit meinen Nerven am Ende . Ich habe eine Tochter 8, die Pflegestufe 2 hat , und 80% in Ihren Schwerbehinderten Ausweis , sie geht auf eine Förderzentrum für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung und hat dort eine Schulbegleitung ( 1:1 Betreuung ) Das mein Kind nicht immer leicht ich weis ich aber dafür ist sie ja auf dieser Schule wo ja auch entsprechendes Personal vorhanden sein sollte ... Ich bin alleinerziehend ( hab noch 2 weitere Kinder )und arbeite Vormittags , der Vater meiner Kinder ist vor 4 Wochen verstorben ... Freitags Mittags rief mich die Schulleitung an und sagte zu mir , der Tag ging überhaupt nicht mein Kind war sehr unruhig und auch agressiv und so kann es nicht weiter gehen wir müssen dringend ein Gespräch führen . Am Montag um 9 rief sie mich wieder an ( ich war auf Arbeit , ich soll sofort mein Kind abholen ( ich hab gesagt wie soll das gehen ich arbeite und die schule ist 25km weg , hab kein Auto ) sie haben mir meine Tochter dann gebracht , sie meinte zu mir solange wir kein Gespräch führen darf mein Kind nicht mehr in die Schule wäre ja eine Gefahr für andere usw.. ( wofür hat sie denn eine Schulbegleitung ? ) Am Dienstag führen wir dann das Gespräch , da gab man mir einen schriftlichen Verweiss und eine Beurlaubung , was ich unterschreiben sollte , habe ich nicht getan . Mittwoch ist sie wieder in die Schule gegangen , Donnerstag nicht weil wir einen Arzt Termin hatten , Freitag morgen ich wollte sie gerad zum Bus bringen rife die Schulbegleitung mich an , sie kommt heut nicht die Heizung ist kaputt und es wäre keine Betreung für mein Kind da ( ist nicht das erste mal das ich mein Kind wegen fehlender Betreuung zu Hause lassen muss ), also wieder beim Chef angerufen ( mein Job steht auf dem Spiel weil es zu oft vorkommt das keine Betreuung da ist und ich nicht arbeiten kann ) rief ich wieder bei der Schulleitung an , und die sagte mir ja am Montag kommt Frau .... erst um 9 hat vorher einen Arzt Termin , also werde ich dann auch wieder mein Kind zu Hause lassen müssen und kann nicht zur Arbeit .... Habe überall angerufen, beim Kreis , in Kiel usw , und komme irgendwie nicht weiter Es besteht doch eine Schulpflicht in Deutschland und gerad für mein Kind ist es doch wichtig das ein geregelter Tagesablauf da ist und sie freut sich auf die Schule , und es muss doch auch eine Pflicht geben mein Kind zu betreuen ???? Ich kann doch nicht jedes mal mein Kind zu Hause lassen weil Frau .... nicht da ist , wenn es so weiter geht stehe ich ohne Job da ... und wenn keine Lösung kommt bin ich echt soweit mir einen anwalt zu holen und die Schul und Betreuungspflicht einzuklagen ... wie seht ihr das ?
6 Antworten
Es gibt in Deinem Umfeld Behindertenbeauftragte und Behindertenorganisationen. Such Dir die Telefonnummern und ruf dort an. Außerdem schick einen Brief, in dem Du das alles schilderst, an das zuständige Schulamt. Führe genau Buch, an welchen Tagen und wieviele Stunden Deine Tochter nicht in der Schule sein darf. Beantrage bei der Schule, dass die Schulbegleiterin ausgewechselt wird gegen jemanden, der qualifizierter ist und besser mit Deiner Tochter zurechtkommt. Und beantrage, dass eine Vertretung zur Verfügung gestellt wird, wenn die Schulbegleiterin ausfällt. Das hast Du nicht zu verantworten, das muss die Schule regeln.
Erkundige Dich einmal, ob Du für Dein Kind eine persönliche Assiastenz (googlen) bewilligt bekommst, das wäre ein Ausweg.
Sicher gibt es bei Euch in der Kreisverwaltung auch eine Beauftragte für behinderte Menschen und ihre Belange, wende Dich um Unterstützung an sie.
Vielleicht kann Deine Tochter auch von Institutionen wie z.B. Aktion Mensch unterstützt werden.
Beim Bundesministerium Arbeit und Soziales gibt es ein Bürgertelefon mit Infos für behinderte Menschen Tel.: 0180 - 56 76 715. Vielleicht bekommst Du da Rat.
Ganz sicher bekommst Du kommpetenten Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Ich wünsche Dir eine annehmbare Lösung.
Hallo Stadtgirl!
und wenn keine Lösung kommt bin ich echt soweit mir einen anwalt zu holen und die Schul und Betreuungspflicht einzuklagen ... wie seht ihr das ?<
Die Stichworte "1 zu 1 Betreuung" und "Kiel" lassen mich darauf schließen, dass Sie und Ihre Tochter nicht in hessischen Schulen unterwegs sind. Das ist wichtig, weil Bildung in der BRD Landesrecht ist und nicht bundeseinheitlich.
Ich kann Ihnen daher nicht wirklich helfen, aber vielleicht kann ich Ihnen ein paar Anhaltspunkte und Tipps geben.
In Hessen kenne ich Ähnliches aus der vielgelobten Inklusion, also der Möglichkeit, schwerbehinderte Schüler/innen gleich mit nicht behinderten Kindern zu beschulen. Die Politik tönt großartig, dass man Schwerbehinderte nicht benachteiligen wolle, dass man sie deshalb auf eine "normale" Schule schicken wolle. Auch würden Nichtbehinderte so besser den Umgang mit Behinderten lernen.
Alles gut und schön. In der Theorie!
In der Praxis sieht das allerdings anders aus. Was ist, wenn nur ein schwerbehindertes Kind (wir nehmen mal an, es gäbe in der Klasse nur eines) auf die Toilette muss und dafür Hilfe braucht?
Ginge die Lehrkraft mit, wer würde dann die restliche Klasse beaufsichtigen? Außerdem sind die meisten Lehrkräfte für die Betreuung Behinderter überhaupt nicht ausgebildet.
Hinzu kommt noch die Problematik, dass man eine Betreuungsperson nicht allein der oder dem Schwerbehinderten überlassen kann, weil man sonst se*uelle Mißbrauchsvorwürfe nicht ausschließen könnte.
Fazit: Sie bräuchten für jede Inklusionsklasse mindestens 2 Lehrkräfte und 2 Betreuer.
Das funktioniert nicht.
Nun ist die Schule Ihrer Tochter eine Förderschule. Das macht die Personalprobleme aber nicht unbedingt geringer.
Sie sagen: >auch entsprechendes Personal vorhanden sein sollte...<
Glauben Sie das wirklich?
Es liegt am mangelnden Personal. Ganz klar!
Ich kann Sie in Ihrer Ansicht nur bestärken. Gehen Sie zum Anwalt um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
PS: Zuletzt noch einen Hinweis an Alle: Vielen Dank an den Personenkreis, die der sog. "Schuldenbremse" zugestimmt haben. Das und ähnliche Sachen sind das Ergebnis. Herzlichen Glückwunsch!!
Also, es besteht Schulpflicht und es ist Aufgabe der Schule, für die Betreuung des Kindes zu sorgen. Wenn die Integrationshilfe nicht kann, so ist das ein Problem der Schule, nicht Ihres. Wenn die Schulleitung sich so quer stellt, würde ich mich an die Schulbehörde wenden, die werden denen dann schon ihre Pflichten verklickern. Lassen Sie sich bloss nicht unter Druck setzen, sondern drehen Sie den Spieß um. Sagen Sie der Schulleitung klar und deutlich, dass sie ihrer Arbeit nachgehen müssen und sie bitte ihre schulinternen Probleme alleine lösen soll, andernfalls wenden sie sich an die Schulbehörde. Sie gehen davon aus, dass ihr Kind in der Zeit von-bis verlässlich betreut wird. Machen Sie ruhig mal den Druck! Ich kenne das Problem, das gerne versucht wird, einem den schwarzen Peter zuzuschieben aber lassen Sie das bloß nicht zu, genau deshalb gibt es die Eingliederungshelfer. Wenn Sie noch Fragen haben, immer her damit ;-)
Da ist was Wahres dran. Alternativ sollte auch noch ein Sonder-Hortplatz vorhanden sein, für den Fall, dass die Schule ausfällt.