Kann man Sachen für ein Gewerbe(A) mit Steuern vom anderen Gewerbe(B) absetzen?

3 Antworten

Aufwendungen, die Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, werden nicht von den Steuern, sondern von den Einnahmen abgezogen.

Wenn der Peter aus deinem Beispiel den PC ausschließlich für sein Gewerbe nutzt, kann er die Kosten auch nur als Betriebsausgaben bei diesem Gewerbe geltend machen.

Nutzt er den PC sowohl für das Gewerbe als auch für seinen Job, kann er die Kosten anteilig als Betriebsausgaben und als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehen.

Hey Johannes,

das ist ja gerade der Vorteil am Gewerbe. Alle Ausgaben und da können sogar Arbeitszimmer, Abos bei anderen Streamern, Kameras, Software und sogar Spiele dazu gehören. Gute Tipps auch im Buch "Steuern tinderleicht meistern" vom Steuerberater Roland Elias. Steuerberater ist hier sowieso der Tipp schlechthin, weil sie zum einen überhaupt richtig beraten dürfen und auch die Muße haben, immer up2date zu bleiben.

Vielleicht noch eine Anmerkung zum Thema "Liebhaberei". Selbst, wenn Du nur 50 Euro mit Twitch verdienst und der PC 2000 Euro gekostet hat, ist es eine Ausgabe. Was zählt ist die Gewinnabziehlungsabsicht und das kann Jahre dauern bis Du eine schwarze Zahl in Deiner Gewinn/Verlustrechnung hast.

LG

Kommt wahrscheinlich drauf an, wie genau er den PC nutzt. Wenn der PC nur für das Twitch-Gewerbe war, warum sollte man ihn als Betriebsausgabe eines anderen Gewerbes betrachten? Wäre jetzt meine naive Ansicht..