Hagelschaden und TÜV

6 Antworten

Diese Schäden sind dem TÜV egal.

Total irrelevant !

Der Hagelschaden ist sofern keine Scheiben betroffen sind (wenn, dann sind die ja vermutlich schon getauscht worden) kein Mangel im Sinne der StVZO oder der Anlage VIII. Es ist also bei der Hauptuntersuchug kein Problem

Den TÜV interessieren nur Schäden/Defekte am Auto, die zu einem Unfall führen können und das Fahren beeinträchtigen. Ein paar Dellen auf dem Dach, der Motorhaube oder dem Kofferraum ist für die Sicherheit völlig irrelevant.

Wenn keine "lebenswichtigen" Teile, wie Fahrgestell, Bremsen usw. betroffen sind, wird auch der TÜV keine Probleme sehen.