Kann man mit normalen Gewerbeschein Feuerwerk kaufen, bzw wird dann das zuständige Ordnungamt/Gerwerbeaufsichtsamt benachrichtigt?

6 Antworten

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Es gibt keinen "normalen" und "speziellen" Gewerbeschein. Der Gesetzgeber unterscheidet im Sprengstoffrecht zwischen dem Verbraucher und dem Händler und nicht zwischen dem Verbraucher und dem Besitzer eines Gewerbescheines. Ein Zahnarzt benötigt auch einen Gewerbeschein, er wird aber nach dem Sprengstoffrecht immer ein Verbraucher bleiben.

Entscheidend ist also, dass es sich bei dem Gewerbe um einen Handel handelt. Ob dieser Handel nun dazu geeignet ist Feuerwerkskörper zu verkaufen ist dann letztlich die Entscheidung des Händlers, bei dem die Ware bezogen werden soll.

Wenn Du einen Handel hast in dem Du Feuerwerkskörper verkaufen willst, dann muss dieser Vertrieb nach §14 SprengG zusätzlich bei den zuständigen Behörden angezeigt werden. Das ist meist das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Die Behörde wird dann prüfen ob eine geeignete Lagermöglichkeit für die Feuerwerkskörper vorhanden ist und Dich darüber informieren welche Mengen dort gelagert werden müssen oder welche Umbaumaßnahmen möglicherweise erforderlich sind.

Eine Kontrolle ob am 29.12. noch alles da ist gibt es nicht, denn zum Einen kann die Ware mit einer vorhandenen Ausnahmegenehmigung auch außerhalb der verkaufsfreien Tage verkauft werden und andererseits kann ein Verkauf auch an andere Gewerbetreibende oder Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis erfolgen.

Natürlich kannst Du die Ware auch für den Eigenbedarf verwenden (beispielsweise für ein Vorschießen für potentielle Käufer), wenn allerdings keine wirkliche Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Handel zu erkennen ist, dann kann das Finanzamt das als "Liebhaberei" ansehen und Dir unter Umständen eine Steuerhinterziehung unterstellen.

posterxxl1 
Beitragsersteller
 24.11.2015, 18:41

das mit der steuerhinterziehung wäre ja nur wenn ich es absetze(steuerlich geltend mache), oder?

Wenn in Deinem Gewerbeschein wörtlich der Handel mit Pyrotechnik eingetragen ist und Du das Feuerwerk zum Wiederverkauf kaufen willst, geht das natürlich.

Nur wirst Du so einen Gewerbeschein nicht kriegen.

Geochelone  23.11.2015, 18:10

Nur wirst Du so einen Gewerbeschein nicht kriegen.

Warum nicht ?

posterxxl1 
Beitragsersteller
 23.11.2015, 18:20
@Geochelone

Habe doch einen...

mit einem normalen Gewerbeschein Feuerwerk kaufen.

Was ist denn ein "normaler" Gewerbeschein ? Wenn du mit Feuerwerk handeln willst, dann musst du dies beim Gewerbeamt (in manchen Städten gehört das zum Ordnungsamt) anzeigen. Die Empfangsbestätigung ist der sogenannte Gewerbeschein.

Hast du etwas anderes angemeldet, geht das natürlich nicht. Dir wird auch kein großhändler etwas verkaufen.

Wird das das Ordnungs oder Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigt?

Die wissen es doch durch die Gewerbeanzeige !

Kann ich das Feuerwerk auch für mich behalten, wenn ich es nur am 31.12 abbrenne?

Klar, du darfst es ja auch nur zwischen dem 29. und 31.12. verkaufen.

Wird kontrolliert ob am 29.12 noch alles da ist?

Nicht ab noch alles da ist, sondern ob es sachgerecht gelagert wird.

posterxxl1 
Beitragsersteller
 23.11.2015, 18:23

Mit dem kaufen bin ich mir eben nicht sicher, es gibt z.B. auf Youtube ganz viele die es mit nem normalen Gewerbeschein gekauft haben....

Geochelone  23.11.2015, 19:51
@posterxxl1

Was ist denn ein "normaler" Gewerbeschein ?

Meine Frage war auch eigentlich nur, ob ich es auch für mich behalten kann(was ich früher kaufe z.B. Metro, Pyroland, etc.)? --> Abbrennen natürlich am 31.12

Unter 18 Material kannst du Kaufen und verkaufen.

 Sachen die für über 18 sind nicht. Diese müssen auf dem Gewerbeschein eingetragen werden und du musst einen Feuerfesten Lagerraum vorweisen können.

berlina76  23.11.2015, 17:45

Ich glaube Vorstrafen darfst du auch nicht haben.

Um Pyrotechnik eintragen zu lassen muß man einige Auflagen erfüllen.

Geochelone  23.11.2015, 18:10
@berlina76

Wo soll das denn stehen, dass man für den Pyrohandel besondere Anforderungen erfüllen muss ?